Hersteller-garantie von hewlett-packard – HP Deskjet 970cxi-Drucker Benutzerhandbuch
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E
Hersteller-Garantie von
Hewlett-Packard
HP Produkt
Garantiezeit
Software
90 Tage
Druckkopfpatronen
90 Tage
Druckköpfe
1 Jahr
Drucker und dazugehörige HP Hardware
1 Jahr
A. Umfang der Hersteller-Garantie
1.
Hewlett-Packard (HP) gewährleistet dem Endkunden, daß die
obengenannten HP Produkte während der obengenannten
Garantiezeit frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum. Der Kunde ist
dafür verantwortlich, den Kaufbeleg aufzubewahren. Gewähr-
leistungsansprüche des Endkunden gegen den Verkäufer der
HP Produkte bleiben unberührt.
2.
Bei Softwareprodukten gilt die Hersteller-Garantie von HP nur,
wenn es zu Fehlern bei der Durchführung der Programmier-
anweisungen kommt. HP gewährleistet weder einen unterbre-
chungs- noch fehlerfreien Betrieb eines Softwareproduktes.
3.
Die Hersteller-Garantie von HP gilt nur für Mängel, die sich bei
normaler Benutzung des Produktes ergeben und erstreckt sich
nicht auf:
a. Unsachgemäße oder unzureichende Wartung oder Änderung
der Produkte,
b. Software, Schnittstellen, Druckmedien, Teile oder Ver-
brauchsartikel, die nicht von HP geliefert oder unterstützt
werden oder
c. einen Betrieb, der außerhalb der Produktspezifikationen
liegt.
4.
Für HP Drucker: Die Hersteller-Garantieansprüche des Endkun-
den und evtl. bestehende Wartungsverträge zwischen HP und
dem Endkunden werden von der Verwendung einer nicht von HP
gefertigten oder einer wiedergefüllten Druckkopfpatrone nicht
berührt. Sollte der Druckerfehler oder -schaden jedoch direkt auf
die Verwendung einer nicht von HP gefertigten oder einer wieder-
gefüllten Druckkopfpatrone zurückzuführen sein, stellt HP dem
Endkunden die zur Reparatur des betreffenden Schadens ange-
fallene Zeit sowie die erforderlichen Ersatzteile in Rechnung.
Hierbei werden die normalen Gebührensätze erhoben.
5.
Wenn HP während der jeweils zutreffenden Garantiezeit von
einem Mangel an einem unter die Hersteller-Garantie von HP
fallenden Produkt (Software, Druckmedium oder Druckkopf-
patronen) in Kenntnis gesetzt wird, ersetzt HP das mangelhafte
Produkt. Wenn HP während der jeweils zutreffenden Garantiezeit
von einem Mangel an einem unter die Hersteller-Garantie von
HP fallenden Hardwareprodukt in Kenntnis gesetzt wird, wird
das mangelhafte Hardwareprodukt nach HPs Ermessen ent-
weder von HP repariert oder ersetzt.
6.
Sollte HP nicht in der Lage sein, ein mangelhaftes, unter die
Hersteller-Garantie fallendes Produkt zu reparieren oder zu
ersetzen, erstattet HP den vom Endkunden bezahlten Kaufpreis
für das Produkt innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach
Bekanntgabe des Mangels zurück.
7.
HP ist erst dann verpflichtet, das mangelhafte Produkt zu repa-
rieren, zu ersetzen oder den Kaufpreis zurückzuerstatten, wenn
der Endkunde dieses an HP zurückgesandt hat.
8.
Ersatzprodukte können neu oder neuwertig sein, solange sie
über mindestens denselben Funktionsumfang verfügen wie das
zu ersetzende mangelhafte Produkt.
9.
Die Hersteller-Garantie von HP gilt in jedem Land, in dem die
oben aufgeführten Produkte von HP vertrieben werden, mit Aus-
nahme des Mittleren Ostens, Afrikas, Argentiniens, Brasiliens,
Mexikos, Venezuelas und Frankreichs „Départements D'Outre-
Mer“; in diesen Ländern gilt die Hersteller-Garantie nur, wenn
das Produkt in dem jeweiligen Land erworben wurde.
Weitergehende Garantie-Serviceleistungen, wie z.B. Vor-Ort-
Service, können mit dem für den Endkunden der aufgeführten
HP Produkte zuständigen HP Servicezentrum vereinbart werden.
B. Haftungseinschränkungen
Über die in dieser Hersteller-Garantie genannten Ansprüche hinaus
stehen dem Endkunden keine weiteren Ansprüche gegen HP zu.
1.
WEDER HP NOCH DESSEN ZULIEFERER SIND, MIT AUSNAHME
DER IN DIESER HERSTELLER-GARANTIE AUSDRÜCKLICH ANGE-
GEBENEN VERPFLICHTUNGEN UND IN DEM UNTER GELTENDEM
RECHT ZULÄSSIGEN AUSMASS, ERSATZPFLICHTIG FÜR DIREKTE,
INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN,
UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF DER BASIS VON VER-
TRÄGEN, UNERLAUBTEN HANDLUNGEN ODER ANDEREN
RECHTSTHEORIEN GELTEND GEMACHT WERDEN, UND UNAB-
HÄNGIG DAVON, OB HP ODER DESSEN ZULIEFERER VON DER
MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS UNTERRICHTET
WORDEN SIND ODER NICHT.
C. Geltendes Recht
1.
Diese Hersteller-Garantie gibt dem Endkunden bestimmte Rechte.
Der Endkunde hat u. U. noch weitere Rechte, die in den Vereinig-
ten Staaten von Staat zu Staat, in Kanada von Provinz zu Provinz,
in der restlichen Welt von Land zu Land verschieden sein können.
2.
Soweit diese Hersteller-Garantie nicht dem geltenden Recht
entspricht, soll sie so als abgeändert gelten, daß die hierin ent-
haltenen Bestimmungen dem geltenden Recht entsprechen.
Unter dem geltenden Recht können bestimmte Erklärungen
und Einschränkungen dieser Hersteller-Garantie nicht auf den
Endkunden zutreffen. In einigen US-Staaten und in einigen
Ländern außerhalb der USA (sowie in einigen kanadischen
Provinzen) z. B.
a. werden die Rechte des Verbrauchers nicht durch die Erklärun-
gen und Einschränkungen dieser Hersteller-Garantie
beschränkt (z. B. in Großbritannien)
b. ist ein Hersteller nicht berechtigt, solche Erklärungen und
Einschränkungen in Kraft zu setzen
c. hat der Endkunde weitere Gewährleistungsansprüche, insbe-
sondere kann die Dauer stillschweigender Gewährleistungen
durch das geltende Recht geregelt sein und darf vom Her-
steller nicht eingeschränkt werden, oder ist eine zeitliche
Einschränkung der stillschweigenden Gewährleistungsfrist
unzulässig.
3.
FÜR ENDKUNDEN IN AUSTRALIEN UND NEUSEELAND:
DURCH DIESE HERSTELLER-GARANTIE WERDEN DIE DURCH
DAS IN DIESEN LÄNDERN GELTENDE RECHT GEWÄHRTE END-
KUNDENANSPRÜCHE, IM ZUSAMMENHANG MIT DEM KAUF
VON HP PRODUKTEN, NUR IM GESETZLICH GESTATTETEM
RAHMEN AUSGESCHLOSSEN, EINGESCHRÄNKT ODER GEÄN-
DERT. DIE BEDINGUNGEN DIESER HERSTELLER-GARANTIE
GELTEN ZUSÄTZLICH ZU DEN GESETZLICHEN ENDKUNDEN-
RECHTEN.
Hewlett-Packard Gewährleistung für das
Jahr 2000 für Consumer Products, verkauft
über Reseller
Im Rahmen der Regelungen und Beschränkungen der HP Hersteller-
gewährleistung, die für dieses Produkt gilt, gewährleistet HP, daß dieses
HP Produkt Datumsinformationen vom, ins und zwischen dem 20. und
21. Jahrhundert und der Jahre 1999 und 2000, unter Berücksichtigung
des Schaltjahres, exakt bearbeiten kann (einschließlich insbesondere
Rechen- und Vergleichsvorgängen sowie der Programmsteuerung).
Voraussetzung hierfür ist, daß das Produkt entsprechend der von HP
zur Verfügung gestellten Produktdokumentation (einschließlich von
ggf. erforderlichen Maßnahmen, wie z. B. Patch- oder Upgrade-Instal-
lation) benutzt wird und vorausgesetzt, daß sämtliche Produkte (z.B.
Hardware, Software, Firmware), die zusammen mit diesem HP Produkt
benutzt werden, selbst Jahr 2000-fähig und zum Austausch von
Datumsinformationen mit dem Produkt geeignet sind. Diese HP
Gewährleistung für das Jahr 2000 gilt bis zum 31. Januar 2001.