Rettungsgerät, Zugelassenes startgewicht, Erstflug – GIN Fuse Benutzerhandbuch
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Fuse
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Rettungsgerät
Für Notsituationen mit dauerhaftem Versagen des Gleitschirms, beispielsweise nach einem
Zusammenstoß mit einem anderen Luftfahrzeug, ist das Mitführen eines geprüften
Rettungsgerätes vorgeschrieben.
Das Einhängegewicht des Rettungsschirmes muss den Gewichtsverhältnissen am Tandemschirm
entsprechen: Mindestens so viel zugelassene Anhängelast wie tatsächliches Startgewicht des
Schirms.
Beim doppelsitzigen Flug ist die Rettungsschirmleine an den Verbindungskarabinern zwischen
Tragegurt und Distanzaufhängung einzuhängen, um eine möglichst gleichzeitige Notlandung mit
dem Passagier zu ermöglichen.
Anders als beim doppelsitzigen Flug ist die Rettungsschirmleine beim Solofliegen an den dafür
vorgesehenen Verbindungsteilen am Pilotengurtzeug zu befestigen.
Die Verbindungselemente zwischen Rettungsgerät und Aufhängung (Karabiner oder zusätzlicher
Schraubschäkel) müssen eine Mindestbruchlast von je 24 kN aufweisen.
Das Rettungsgerät muss in jeder Fluglage vom Piloten ausgelöst werden können. Das
Rettungsgerät darf in Deutschland nicht vom Passagier auslösbar sein. Bitte machen Sie sich in
anderen Staaten vor dem Flug mit den jeweiligen Vorschriften und Gesetzen vertraut.
Zugelassenes Startgewicht
Der Fuse muss innerhalb des zugelassenen Gewichtsbereiches geflogen werden. Dieser ist den
technischen Daten am Ende des Handbuchs zu entnehmen. Er wird angegeben als Startgewicht,
das heißt Körpergewicht des Piloten mit Bekleidung, Passagier mit Bekleidung, Gleitschirm,
Gurtzeug und der gesamten anderen Ausrüstung. Der einfachste Weg sein Startgewicht
festzustellen ist sich mit dem Rucksack mit der gesamten Ausrüstung auf eine Waage zu stellen.
Erstflug
Wir raten Piloten, dass Sie sich zuerst bei Aufziehübungen am Übungshang oder in der Ebene
mit deinem Gleitschirm vertraut machen. Erste Flüge mit dem neuen Gleitschirm sollten bei
ruhigen Bedingungen in einem vertrauten Fluggelände stattfinden.