3 allgemeine garantiebedingungen – Devolo dLAN Wireless extender Benutzerhandbuch
Seite 57

devolo
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dLAN
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Wireless extender
57
Anhang
6.3 Allgemeine
Garantiebedingungen
Diese Garantie gewährt die devolo
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AG den Erwerbern von devolo
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Produkten nach ihrer Wahl zusätzlich zu den ihnen zustehenden gesetzlichen
Gewährleistungsansprüchen nach Maßgabe der folgenden Bedingungen:
1 Garantieumfang
a) Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen Teilen. Sie
wird in der Form geleistet, dass Teile, die nachweislich trotz sach-
gemäßer Behandlung und Beachtung der Gebrauchsanweisung auf-
grund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern defekt geworden sind,
nach devolos
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Wahl kostenlos ausgetauscht oder repariert werden.
Alternativ hierzu behält devolo
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sich vor, das defekte Gerät gegen ein
Ersatzgerät mit gleichem Funktionsumfang und gleichen Leistungs-
merkmalen auszutauschen. Handbücher und evtl. mitgelieferte Software
sind von der Garantie ausgeschlossen.
b) Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von devolo
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getragen,
nicht aber die Kosten für den Versand vom Erwerber zur Service-Werk-
stätte und/oder zu devolo
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.
c) Ersetzte Teile gehen in devolos
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Eigentum über.
d) devolo
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ist berechtigt, über die Instandsetzung und den Austausch
hinaus technische Änderungen (z. B. Firmware-Updates) vorzunehmen,
um das Gerät dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Hierfür
entstehen dem Erwerber keine zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch
hierauf besteht nicht.
2 Garantiezeit
a) Die Garantiezeit beträgt für dieses devolo
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-Produkt drei Jahre. Die
Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung des Gerätes durch den
devolo
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-Fachhändler. Von devolo
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erbrachte Garantieleistungen