Devolo dLAN Wireless extender Benutzerhandbuch

Seite 59

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devolo

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dLAN

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Wireless extender

59

Anhang

c) wenn das Gerät unter Bedingungen gelagert oder betrieben wurde, die

außerhalb der technischen Spezifikationen liegen,

d) wenn die Schäden durch unsachgemäße Behandlung - insbesondere

durch Nichtbeachtung der Systembeschreibung und der Betriebs-

anleitung - aufgetreten sind,

e) wenn das Gerät durch hierfür nicht von devolo

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beauftragte Personen

geöffnet, repariert oder modifiziert wurde,

f) wenn das Gerät mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art auf-

weist,

g) wenn der Garantieanspruch nicht gemäß Ziffer 3a) oder 3b) gemeldet

worden ist.

5 Bedienungsfehler

Stellt sich heraus, dass die gemeldete Fehlfunktion des Gerätes durch fehler-

hafte Fremd-Hardware, -Software, Installation oder Bedienung verursacht

wurde, behält devolo

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sich vor, den entstandenen Prüfaufwand dem

Erwerber zu berechnen.

6 Ergänzende

Regelungen

a) Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu devolo

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abschließend.

b) Durch diese Garantie werden weitergehende Ansprüche, insbesondere

solche auf Wandlung oder Minderung, nicht begründet. Schadensersatz-

ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies

gilt nicht, soweit z.B. bei Personenschäden oder Schäden an privat

genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des

Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

c) Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf Ersatz von ent-

gangenem Gewinn, mittelbaren oder Folgeschäden.

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