Devolo dLAN Wireless extender Benutzerhandbuch

Seite 60

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devolo

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dLAN

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Wireless extender

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Anhang

d) Für Datenverlust und/oder die Wiederbeschaffung von Daten haftet

devolo

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in Fällen von leichter und mittlerer Fahrlässigkeit nicht.

e) In Fällen, in denen devolo

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die Vernichtung von Daten vorsätzlich oder

grob fahrlässig verursacht hat, haftet devolo

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für den typischen Wieder-

herstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender

Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.

f) Die Garantie bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht über-

tragbar.

g) Gerichtsstand ist Aachen, falls der Erwerber Vollkaufmann ist. Hat der

Erwerber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik

Deutschland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz

oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der

Bundesrepublik Deutschland, ist devolos

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Geschäftssitz Gerichtsstand.

Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers

im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

h) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das

UN-Kaufrecht gilt im Verhältnis zwischen devolo

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und dem Erwerber

nicht.

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