Devolo dLAN Wireless extender Benutzerhandbuch
Seite 60

devolo
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dLAN
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Wireless extender
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Anhang
d) Für Datenverlust und/oder die Wiederbeschaffung von Daten haftet
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in Fällen von leichter und mittlerer Fahrlässigkeit nicht.
e) In Fällen, in denen devolo
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die Vernichtung von Daten vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht hat, haftet devolo
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für den typischen Wieder-
herstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender
Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.
f) Die Garantie bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht über-
tragbar.
g) Gerichtsstand ist Aachen, falls der Erwerber Vollkaufmann ist. Hat der
Erwerber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
Bundesrepublik Deutschland, ist devolos
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Geschäftssitz Gerichtsstand.
Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
h) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das
UN-Kaufrecht gilt im Verhältnis zwischen devolo
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und dem Erwerber
nicht.