7 kondensatanschluss und gesicherte ableitung, Kondensatanschluss und gesicherte ableitung, Remko mvw – REMKO MVW 220 Benutzerhandbuch
Seite 26: 7kondensatanschluss und gesicherte ablei- tung

HINWEIS!
Bei der Auslegung und dem Nachfüllen der
Anlage mit Kältemittel ist der praktische Grenz-
wert für Kältemittel nach DIN EN 378-1 zu
beachten!
Praktischer Grenzwert R410A: 0,44 kg/m
3
Raumvolumen des kleinsten Raumes.
Sollte dieser überschritten werden sind geeig-
nete Maßnahmen zur Reduzierung der mögli-
chen Kältemittelkonzentration nach
DIN EN 378-1 zu treffen.
Beispiel:
Nach der Berechnung der nachzufüllenden Kälte-
mittelmenge ergibt sich:
Nachzufüllende Kältemittelmenge: 4,11 kg
Grundfüllmenge des Außenteils: 3,9 kg
Gesamtfüllmenge: 8,01 kg
Praktischer Grenzwert R410A: 0,44 kg/m
3
8,01 kg / (0,44 kg/m
3
) = 18,20 m
3
Dies entspricht einer min. Raumgröße des klein-
sten zu klimatisierten Raumes
von ca. 2,7 x 2,7 x 2,5 m.
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Kondensatanschluss
und gesicherte Ablei-
tung
Kondensatanschluss
Auf Grund der Taupunktunterschreitung am Ver-
dampfer kommt es während des Kühlbetriebes am
Innengerät zur Kondensatbildung.
Unterhalb des Verdampfers befindet sich eine Auf-
fangwanne, die mit einem Ablauf verbunden
werden muss.
n
Die bauseitige Kondensatleitung ist mit einem
Gefälle von min. 2 % zu verlegen (Abb. 30).
Gegebenenfalls sehen Sie eine dampfdiffusi-
onsdichte Isolation vor.
n
Führen Sie die Kondensatleitung des Gerätes
frei in die Ablaufleitung. Falls das Kondensat in
eine Abwasserleitung geführt wird, sehen Sie
einen Siphon als Geruchsverschluss vor.
n
Bei einem Gerätebetrieb unter 0 °C Außentem-
peratur ist auf eine frostsichere Verlegung der
Kondensatleitung zu achten. Ggf. ist eine
Rohrbegleitheizung vorzusehen.
n
Nach erfolgter Verlegung muss der freie Ablauf
des Kondensats überprüft und eine perma-
nente Dichtheit sichergestellt werden.
min. 2%
Abb. 30: Kondensatanschluss
Der Kondensatschlauch ist serienmäßig für den
Anschluss auf der linken Seite (Ansicht von vorne)
vorgesehen.
Gesicherte Ableitung bei Undichtigkeiten
Regionale Vorschriften oder Gesetze des Umwelt-
schutzes, z.B. Wasserhaushaltgesetzes (WHG),
können zur Vorbeugung von unkontrollierten Ablei-
tungen im Falle einer Undichtigkeit geeignete Vor-
kehrungen erfordern, um austretendes Kältema-
schinenöl oder Medium mit Gefahrenpotential
einer sicheren Entsorgung zuzuführen.
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