Remko olb – REMKO OLB Benutzerhandbuch
Seite 8

8
REMKO OLB
Die Berechnung der Abgasverluste
erfolgt nach der folgenden Formel:
qA = Abgasverlust in %
tA = Abgastemperatur in °C
tL = Verbrennungsluft-
temperatur in °C
CO
2
= Volumengehalt an Koh-
lendioxid im trockenem
Abgas
A1 = 0,5 (Brennstoffspezifische
Konstante)
B
= 0,007 (Brennstoffspezifi-
sche Konstante)
Dezimalwerte werden bis 0,5 ab-
gerundet, über 0,5 aufgerundet
■
Auch zweistufige Brenneraus-
führungen dürfen zur Vermei-
dung von Kondensatbildung
nur in der zweiten Brennerstufe
betrieben werden.
Die erste Brennerstufe darf aus-
schließlich als Anfahrentlastung
benutzt werden
■
Um die optimale Funktion des
Brenners zu gewährleisten, ist
eine jährliche Wartung gemäß
DIN 4755 durchzuführen.
Zu diesem Zweck ist es ratsam
einen
Wartungsvertrag
abzu-
schließen
Einstellen des Pumpen
druckes
Bei der Brennerinbetriebnahme
und jeder Wartung ist der Öldruck
einzustellen bzw. zu überprüfen.
Die Pumpe nicht ohne Brennstoff
laufen lassen!
Der Pumpendruck ist folgender-
maßen einzustellen:
1. Den Stopfen am Meßstutzen
„P” demontieren.
2. Ein geeignetes Öldruckmano-
meter einschrauben.
3. Alle Ölabsperreinrichtungen
öffnen.
4. Den Brenner einschalten.
5. Den erforderlichen Öldruck
gemäß Düsengröße und Gerä-
teleistung einstellen.
6. Den Brenner abschalten.
7. Das Ölmanometer wieder
demontieren.
8. Den Stopfen incl. Dichtung wie-
der einsetzen.
9. Dichtheitskontrolle an allen
Ölführenden Teilen vornehmen.
Abgasanalyse
Jede Feuerungsanlage muss gemäß
der 1. Bundesimmissionsschutz-
verordnung (1.BImSchV) durch
Messung der Abgaswerte über-
prüft werden.
Der Betreiber ist verpflichtet bis
zu 4 Wochen nach der Inbetrieb-
nahme der Feuerungsanlage diese
vom Bezirksschornsteinfegermeis-
ter durch Messungen überwachen
zu lassen.
Außerdem muss gemäß der §§
9 und 15 der 1. BImSchV eine
jährliche Überprüfung der Immissi-
onswerte durch den Bezirksschorn-
steinfegermeister durchgeführt
werden (Ölderivate, Ruß, Abgas-
verlust).
AcHtunG
Alle REMKO Serien Heizauto-
maten müssen grundsätzlich
immer mit ihrer vollen Nenn-
wärmebelastung betrieben
werden.
■
Bei Nichteinhaltung der be-
triebsbedingten Reinigungs und
Brennereinstellintervalle erlischt
jeglicher Gewährleistungsan-
spruch
■
Der Nachweis der durchgeführ-
ten Arbeiten durch autorisiertes
Fachpersonal ist daher dringend
erforderlich.
Ein entsprechendes Messproto-
koll ist zu erstellen und aufzu-
bewahren
■
Voraussetzung für eventuelle
Gewährleistungsansprüche
ist, dass der Besteller oder
sein Abnehmer im zeitlichen
Zusammenhang mit Verkauf
und Inbetriebnahme die jedem
REMKO-Gerät beigefügte
„Gewährleistungsurkunde”
vollständig ausgefüllt an die
REMKO GmbH & Co. KG zu-
rückgesandt hat
s
s
s
HInwEIS
Es dürfen nur baumuster-
geprüfte Gebläse-Ölbrenner
in WLE-Ausführung nach
DIN EN 230 und DIN EN 267
verwendet werden.
HInwEIS
Die Begrenzung der Abgas-
verluste ist gemäß §11 der
Verordnung über Kleinfeue-
rungsanlagen (1. BImSchV)
einzuhalten.
HInwEIS
Einstell- und Wartungsarbeiten
dürfen nur durch autorisiertes
Fachpersonal ausgeführt
werden.