Zusammenfügen, Anmerkung – Brother QC 1000 Benutzerhandbuch
Seite 60

NÄHEN VON STICHMUSTERN
58
■ Zusammenfügen
Das Zusammennähen zweier Stoffteile wird als
Zusammenfügen bezeichnet. Achten Sie darauf,
dass Sie beim Zuschneiden der Quilt-Quadrate
einen Nahtzugabe von 6,5 mm (ca. 1/4 Zoll)
einrechnen.
a
Drücken Sie
oder
und setzen Sie
dann den Nähfuß „J“ ein.
b
Nähen Sie so, dass der Stoffrand auf die Seite
des Nähfußes ausgerichtet ist.
Stichbreite bei Auswahl von
a 6,5 mm (ca. 1/4 Zoll)
b Mit rechter Nähfußseite ausrichten.
Stichbreite bei Auswahl von
a 6,5 mm (ca. 1/14 Zoll)
b Mit linker Nähfußseite ausrichten.
■ Stoffe zusammenfügen mit dem 1/4-Zoll-
Quiltfuß mit Führung
Mit diesem Quiltfuß kann ein 1/4-Zoll- oder
1/8-Zoll-Saumzuschlag genäht werden.
Er eignet sich zum Zusammensetzen eines Quilts
oder zum Nähen auf der Stoffoberseite.
a
Drücken Sie
und bringen Sie
anschließend den 1/4-Zoll-Quiltfuß mit
Führung an.
a Führung
Quiltstich
Quiltstich (wie handgemacht)
0,1
(0)
0,1 - 7,0
(0 - 1/4)
2,5
(3/32)
1,0 - 4,0
(1/16 - 3/16)
NEIN
Zickzackstich zum
Quilten
Zickzackstich zum Nähen und
Applizieren von Steppstoff
3,5
(1/8)
0,1 - 7,0
(0 - 1/4)
1,4
(1/16)
0,1 - 4,0
(0 - 3/16)
NEIN
Quilt-
Applikationsstich
Quiltstich für unsichtbares
Applizieren und Befestigen von
Borten
1,5
(1/16)
0,5 - 5,0
(1/64 - 3/16)
1,8
(1/16)
1,0 - 4,0
(1/16 - 3/16)
NEIN
Quilt-Punktierstich
Hintergrundstich für
Wattierarbeiten
7,0
(1/4)
1,0 - 7,0
(1/16 - 1/4)
1,6
(1/16)
1,0 - 4,0
(1/16 - 3/16)
NEIN
Stichtaste
Stichname
Nähfuß
Anwendung
Stichbreite
[mm (Zoll)]
Stichlänge
[mm (Zoll)]
Zwil-
lings-
nadel
Auto
Manuell
Auto
Manuell
Anmerkung
Um die Breite der Nahtzugabe zu ändern, ändern Sie
die Nadelposition durch Einstellen einer anderen
Stichbreite.
J
a
b
Anmerkung
• Die Stichbreite bezieht sich auf die Nadelposition,
nicht auf die Breite der Nahtzugabe.
• Um die Nadelposition zu ändern, drücken Sie
oder
in der Stichbreitenanzeige.
• Nach dem Einstellen der gewünschten Stichlänge
und Nadelposition können die Werte gespeichert
werden (siehe Seite 53).
J
a
b
a