HP EX490 MediaSmart Server Benutzerhandbuch
Seite 306

HP MediaSmart Server – Benutzerhandbuch
3. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie bzw. Kopien des Programms oder eines Teils davon zu ändern,
somit ein auf dem Programm basierendes Werk zu erstellen und diese Änderungen bzw. das Werk
unter den Bedingungen des obigen Paragraphen 1 zu kopieren und zu vertreiben, vorausgesetzt,
dass Sie darüber hinaus alle folgenden Bedingungen erfüllen:
a. Sie müssen dafür sorgen, dass die geänderten Dateien gut sichtbare Hinweise tragen,
wonach Sie die Dateien geändert haben. Darüber hinaus muss das Änderungsdatum
ersichtlich sein.
b. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass alle von Ihnen vertriebenen oder veröffentlichten
Werke, die das Programm ganz oder teilweise enthalten oder aus dem Programm oder aus
einem Teil daraus abgeleitet sind, als Ganzes kostenlos für alle Dritten gemäß den
Bedingungen dieser Lizenz lizenziert werden.
c. Falls das geänderte Programm während der normalen Ausführung interaktiv Befehle
liest, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass das geänderte Programm bei der normalen
Ausführung dieser interaktiven Nutzung eine Meldung druckt oder anzeigt, die einen
entsprechenden Urheberrechtsvermerk trägt sowie einen Hinweis darauf, dass kein
Garantieschutz besteht (bzw. dass Sie eine Garantie gewähren) und dass die Benutzer
berechtigt sind, das Programm unter diesen Umständen weiterzugeben, wobei die
Benutzer darauf hingewiesen werden, wie sie eine Kopie dieser Lizenz lesen können.
(Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv ist, ohne dabei eine solche Meldung
im Regelfall auszugeben, muss auch Ihr Werk auf der Grundlage des Programms eine
solche Meldung nicht anzeigen.)
Diese Anforderungen gelten für das geänderte Werk in seiner Gesamtheit. Wenn
Abschnitte des Werks erkennbar nicht vom Programm abgeleitet wurden und in
vertretbarem Rahmen als unabhängige und separate Werke in sich betrachtet werden
können, gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie
sie als separate Werke vertreiben. Wenn Sie diese Abschnitte jedoch als Teil eines
Ganzen vertreiben, das ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt, muss der
Vertrieb des Ganzen den Bedingungen dieser Lizenz entsprechen, deren Berechtigungen
für andere Lizenznehmer sich auf das Ganze und somit auf alle seine Teile unabhängig
von deren Autor erstrecken.
Dieser Abschnitt dient somit nicht dazu, Rechte zu beanspruchen oder Ihre Rechte an
ausschließlich von Ihnen verfassten Werken zu bestreiten, sondern dazu, das Recht zur
Kontrolle über die Distribution von auf dem Programm basierenden abgeleiteten oder
kollektiven Werken auszuüben.
Darüber hinaus versetzt auch die bloße Zusammenfassung eines anderen, nicht auf dem
Programm basierenden Werks mit dem Programm (oder mit einem auf dem Programm
basierenden Werk) auf einem Speicher- oder Vertriebsmedium das andere Werk nicht in
den Gültigkeitsbereich dieser Lizenz.
4. Sie sind berechtigt, das Programm (oder ein Werk auf dessen Grundlage gemäß den
Bestimmungen in Abschnitt 2) in Objektcode- oder ausführbarer Form unter den Bedingungen der
obigen Abschnitte 1 und 2 zu kopieren und zu vertreiben, vorausgesetzt, dass Sie auch Folgendes
erfüllen:
a. Sie liefern den entsprechenden, vollständigen maschinenlesbaren Quellcode mit, der
gemäß den Bedingungen der obigen Abschnitte 1 und 2 auf einem für den
Softwareaustausch üblicherweise verwendeten Medium vertrieben werden muss, oder
b. Sie legen dem Werk ein schriftliches, mindestens drei Jahre gültiges Angebot bei, nach
dem ein beliebiger Dritter eine vollständige maschinenlesbare Kopie des entsprechenden
Quellcodes erhält, der gemäß den Bedingungen der obigen Abschnitte 1 und 2 auf einem
300