Quellcodelizenz, Rechtegewährung durch den mitwirkenden – HP EX490 MediaSmart Server Benutzerhandbuch
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Lizenzen, Urheberrechtsvermerke und Hinweise für Open Source-Komponenten
andere Weise festzulegen, oder (b) die Inhaberschaft von mehr als fünfzig Prozent (50 %) der
ausgegebenen Aktien oder die Nießbrauchberechtigung dieser juristischen Person.
2. Quellcodelizenz.
2.1. Rechtegewährung durch den ursprünglichen Entwickler.
Der ursprüngliche Entwickler gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, lizenzgebührenfreie, nicht
exklusive Lizenz, unter Berücksichtigung der geistigen Eigentumsansprüche Dritter:
a. das Recht gemäß den durch den ursprünglichen Entwickler lizenzierbaren geistigen
Eigentumsrechten (nicht Patent- oder Markenrechten), den Originalcode (oder Teile davon) mit
oder ohne Modifikationen und/oder als Teil eines größeren Werks zu verwenden, zu
reproduzieren, zu verändern, zu veröffentlichen, auszuführen, weiter zu lizenzieren und zu
vertreiben, - und
b. das Recht gemäß den durch das Erstellen, Verwenden oder Verkaufen des Originalcodes
verletzten Patentansprüchen, den Originalcode (oder Teile davon) zu erstellen, erstellen zu lassen,
zu nutzen, zu verkaufen und zum Verkauf anzubieten und/oder zu entfernen.
c. Die Lizenzen, die in diesem Abschnitt 2.1 (
) gewährt werden, sind wirksam von dem
Zeitpunkt an, zu dem der ursprüngliche Entwickler den Originalcode erstmalig gemäß den
Bedingungen dieser Lizenz vertrieben hat.
d. Ungeachtet des Abschnitts 2.1 (
) oben wird keine Patentlizenz erteilt: 1) für Code, den Sie aus
dem Originalcode entfernen, 2) den Sie vom Originalcode trennen oder 3) für Verstöße, die durch:
i) die Modifikationen des Originalcodes oder ii) die Kombination des Originalcodes mit anderer
Software oder anderen Geräten verursacht werden.
2.2. Rechtegewährung durch den Mitwirkenden.
Unter Berücksichtigung der geistigen Eigentumsansprüche Dritter gewährt Ihnen jeder
Mitwirkender hiermit eine weltweite, lizenzgebührenfrei, nicht exklusive Lizenz:
a. Das Recht, gemäß den durch den Mitwirkenden lizenzierbaren geistigen Eigentumsrechten (nicht
Patent- oder Markenrechten), die von dem jeweiligen Mitwirkenden erstellten Modifikationen auf
unveränderter Basis, mit oder ohne Modifikationen, als Covered Code und/oder als Teil eines
größeren Werks zu verwenden, zu reproduzieren, zu verändern, zu veröffentlichen, auszuführen,
weiter zu lizenzieren und zu vertreiben; - und
b. Das Recht gemäß den Patentansprüchen, die durch das Erstellen, Verwenden oder Verkaufen von
Modifikationen verletzt wurden, die durch diesen Mitwirkenden entweder allein und/oder in
Kombination mit dessen Contributor-Version (oder Teilen davon) erstellt wurden, Folgendes zu
erstellen, erstellen zu lassen, zu nutzen, zu verkaufen und zum Verkauf anzubieten und/oder zu
entfernen: 1) Modifikationen, die von diesem Mitwirkenden erstellt werden (oder Teile davon);
und 2) die Kombination der Modifikationen, die von diesem Mitwirkenden mit seiner Contributor-
Version erstellt wurden (oder Teile davon).
c. Die Lizenzen, die in Abschnitten 2.2 (
) und (
) gewährt werden, sind wirksam von dem
Zeitpunkt an, zu dem der Mitwirkende den Covered Code erstmalig kommerziell nutzt.
d. Ungeachtet des Abschnitts 2.2 (
) oben wird keine Patentlizenz erteilt: 1) für Code, den der
Mitwirkende aus der Contributor-Version entfernt hat, 2) der von der Contributor-Version
getrennt wird, 3) für Verstöße, die durch: i) Modifikationen der Contributor-Version durch Dritte
oder ii) die Kombination von Modifikationen, die von diesem Mitwirkenden erstellt wurden, mit
anderer Software (außer als Teil der Contributor-Version) oder anderen Geräten verursacht
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