Eu-konformität, Hinweise zur verwendung des modems – Toshiba Tecra A2 Benutzerhandbuch

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Benutzerhandbuch

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EU-Konformität

Dieses Produkt trägt das CE-Kennzeichen in Übereinstimmung mit den

entsprechenden europäischen Richtlinien. Verantwortlich für die CE-

Kennzeichnung ist TOSHIBA Europe GmbH, Hammfelddamm 8,

41460 Neuss, Deutschland.
Den vollständigen und offiziellen Text der EU-Konformitätserklärung finden

Sie auf der TOSHIBA-Website unter http://epps.toshiba-teg.com im

Internet.

Hinweise zur Verwendung des Modems

Einstufung

Das Gerät entspricht den EU-Richtlinien [Kommissionsbeschluss „CTR21“]

für Endanschlüsse an öffentliche Telefonwählnetze in Europa.
Wegen der Unterschiede zwischen den Telefonnetzen der einzelnen

Länder/Gebiete bedeutet dies jedoch nicht, dass es überall in Betrieb

genommen werden kann.
Wenn Probleme auftreten, sollten Sie sich zunächst an Ihren Händler

wenden.

Netzwerkkompatibilität

Dieses Produkt ist für die Verwendung mit folgenden Netzwerken

konzipiert. Es wurde auch gemäß EG 201 121 getestet und zugelassen.
Deutschland

ATAAB AN005,AN006,AN007,AN009,AN010 und

DE03,04,05,08,09,12,14,17

Griechenland

ATAAB AN005,AN006 und GR01,02,03,04

Portugal ATAAB

AN001,005,006,007,011 und P03,04,08,10

Spanien

ATAAB AN005,007,012 und ES01

Schweiz ATAAB

AN002

Alle anderen Länder

/Regionen ATAAB

AN003,004

Für jedes Netzwerk sind andere Einstellungen oder Konfigurationen der

Software erforderlich. Lesen Sie dazu die entsprechenden Abschnitte im

Benutzerhandbuch.
Die Umschaltsignalfunktion (Hookflash) muss in den jeweiligen Ländern/

Gebieten zugelassen sein. Sie wurde nicht auf ihre Übereinstimmung mit

Standards einzelner Länder/Regionen geprüft, daher kann keine Gewähr

für den Betrieb dieser Funktion in den jeweiligen Netzwerken übernommen

werden.

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