REMKO GPA 60 Benutzerhandbuch
Seite 9

9
Einschränkungen bei der Verbrennungsluftzufuhr
Die Verbrennungsluftzuführung muß grundsätzlich von
außen erfolgen:
◊
bei mechanischen Absauganlagen,
◊
wenn im Aufstellraum Über- oder Unterdruck auftre-
ten kann,
◊
wenn das Gerät in stark staubhaltiger Umgebung
aufgestellt wird,
◊
in Kfz-Betrieben.
◊
Bei horizontaler Anordnung muß ein leichtes Gefälle
(2-3%) vom Gerät weg vorhanden sein, um ein Ein-
dringen von Kondenswasser in das Geräteinnere zu
vermeiden.
◊
Die Rohrenden sind grundsätzlich mit geeigneten
Windschutzeinrichtungen zu versehen.
◊
Die Installation muß durch autorisiertes Fachperso-
nal ausgeführt werden.
◊
Die entsprechende Position der Außenendstücke
muß den Angaben in den Abbildungen 5 bis 9 ent-
sprechen.
◊
Die werkseitig gelieferten Komponenten entspre-
chen serienmäßig allen Anforderungen.
Abgasabführung (System REMKO-WSA
)
Grenzwerte der Rohrlängen
In allen zuvor beschriebenen Installationsvarianten
müssen bei einer Verlängerung der Rohre in jedem Fall
die in der untenstehenden Tabelle aufgeführten Grenz-
werte eingehalten werden.
Die Länge der Rohre darf diese Grenzwerte nicht unter-
bzw. überschreiten. Andernfalls können Betriebsstörun-
gen durch Ansprechen der Drucküberwachung nicht
ausgeschlossen werden.
Es ist zu berücksichtigen, daß ein 90° Bogen einem
geraden Abschnitt von ca. 0,5 m entspricht und daß der
Einsatz von rauhen Rohren höhere Druckverluste als
bei glatten Rohren verursacht.
Sollten die Rohre größere Längen als die unten ge-
nannten haben, müssen größere Durchmesser als die
der Anschlußstutzen verwendet werden.
Diese sind im Einzelfall und nach Rücksprache mit un-
serer Planungsabteilung zu bemessen.
Abgas- und Verbrennungsluftrohre und Windschutzein-
richtungen müssen je nach Bedarf als Zubehör bestellt
werden.
Rohrgrenzlängen
min.
max.
nur Abgasabführung
(Typ B
22
)
500 mm
5000 mm
Abgasab- u. Verbren-
nungsluftzuführung
(Typen C
12
- C
52
)
2 x 500 mm 2 x 3000 mm
Die Installation der Abgasrohre durch Außenwän-
de muß den Bestimmungen der DVGW - TRGI und
der TRF entsprechen.
Von der örtlichen Bauaufsichtsbehörde sowie dem
zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister ist
dafür eine Genehmigung einzuholen.
Spezielle Anforderungen an die Rohrinstallation.
◊
Der Rohrdurchmesser darf den Durchmesser des
Anschlußstutzens nicht unterschreiten.
◊
Alle Abgasrohrverbindungen müssen gasdicht aus-
geführt werden.
schematisches Beispiel Gasfeuerstätte Typ B
22
Windschutzkopf
Endrohr 1,5 m lg. für
die Dachdurchführung
Flachdachdurchführung
Wandhalterung
Abgasrohr 1m;
mit Meßnippel
Abgasrohr-
bogen, 90°
Reinigungsteil mit
Kondensatablauf
T-Anschluß, 90°
Verbindungsmuffe
gasdichter
Meßnippel
1 m über D
ach
Montagehöhe
2,
5 m