REMKO GPA 60 Benutzerhandbuch

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Einschränkungen bei der Verbrennungsluftzufuhr

Die Verbrennungsluftzuführung muß grundsätzlich von
außen erfolgen:

bei mechanischen Absauganlagen,

wenn im Aufstellraum Über- oder Unterdruck auftre-
ten kann,

wenn das Gerät in stark staubhaltiger Umgebung
aufgestellt wird,

in Kfz-Betrieben.

Bei horizontaler Anordnung muß ein leichtes Gefälle
(2-3%) vom Gerät weg vorhanden sein, um ein Ein-
dringen von Kondenswasser in das Geräteinnere zu
vermeiden.

Die Rohrenden sind grundsätzlich mit geeigneten
Windschutzeinrichtungen zu versehen.

Die Installation muß durch autorisiertes Fachperso-
nal ausgeführt werden.

Die entsprechende Position der Außenendstücke
muß den Angaben in den Abbildungen 5 bis 9 ent-
sprechen.

Die werkseitig gelieferten Komponenten entspre-
chen serienmäßig allen Anforderungen.

Abgasabführung (System REMKO-WSA

)

Grenzwerte der Rohrlängen

In allen zuvor beschriebenen Installationsvarianten
müssen bei einer Verlängerung der Rohre in jedem Fall
die in der untenstehenden Tabelle aufgeführten Grenz-
werte eingehalten werden.
Die Länge der Rohre darf diese Grenzwerte nicht unter-
bzw. überschreiten. Andernfalls können Betriebsstörun-
gen durch Ansprechen der Drucküberwachung nicht
ausgeschlossen werden.
Es ist zu berücksichtigen, daß ein 90° Bogen einem
geraden Abschnitt von ca. 0,5 m entspricht und daß der
Einsatz von rauhen Rohren höhere Druckverluste als
bei glatten Rohren verursacht.
Sollten die Rohre größere Längen als die unten ge-
nannten haben, müssen größere Durchmesser als die
der Anschlußstutzen verwendet werden.
Diese sind im Einzelfall und nach Rücksprache mit un-
serer Planungsabteilung zu bemessen.
Abgas- und Verbrennungsluftrohre und Windschutzein-
richtungen müssen je nach Bedarf als Zubehör bestellt
werden.

Rohrgrenzlängen

min.

max.

nur Abgasabführung


(Typ B

22

)

500 mm

5000 mm

Abgasab- u. Verbren-
nungsluftzuführung

(Typen C

12

- C

52

)

2 x 500 mm 2 x 3000 mm

Die Installation der Abgasrohre durch Außenwän-
de muß den Bestimmungen der DVGW - TRGI und
der TRF entsprechen.

Von der örtlichen Bauaufsichtsbehörde sowie dem
zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister ist
dafür eine Genehmigung einzuholen.

Spezielle Anforderungen an die Rohrinstallation.

Der Rohrdurchmesser darf den Durchmesser des
Anschlußstutzens nicht unterschreiten.

Alle Abgasrohrverbindungen müssen gasdicht aus-
geführt werden.

schematisches Beispiel Gasfeuerstätte Typ B

22

Windschutzkopf

Endrohr 1,5 m lg. für
die Dachdurchführung

Flachdachdurchführung

Wandhalterung

Abgasrohr 1m;
mit Meßnippel

Abgasrohr-
bogen, 90°

Reinigungsteil mit
Kondensatablauf

T-Anschluß, 90°

Verbindungsmuffe

gasdichter

Meßnippel

1 m über D

ach

Montagehöhe

2,

5 m

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