VEGA Capacitive electrodes EK Profibus PA Benutzerhandbuch
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Kapazitive Messsonden EK - Profibus PA
Elektrischer Anschluss
Fachpersonal
Geräte, die in Ex-Bereichen betrieben
werden, dürfen nur von ausgebildetem Fach-
personal angeschlossen werden. Das Fach-
personal muss die Errichtungsbestimmungen
und die mitgelieferten EG-Baumusterprüf-
bescheinigungen und Konformitätsbescheini-
gungen beachten.
Wenn die kapazitiven Messsonden an Behäl-
tern errichtet werden, die gemäß TRbF 100
Nr. 8, Abs. 1 gegen Zündgefahren durch
Blitzeinschlag geschützt werden müssen,
sind diese mit dem externen Überspan-
nungsschutzgerät Typ B62-30W.
Anschlusskabel und Kabellänge
Anschlussleitungen müssen der Profibus-
spezifikation und dem FISCO-Modell ent-
sprechen. Das zu verwendende Sensorkabel
hat sich an den Werten des Referenzkabels
gem. IEC 1158-2 zu orientieren:
0,8 mm
2
; R
DCmax.
= 44
Ω
/km;
Z
31,25kHz
= 80 … 120
Ω
; Dämpfung = 3 dB/km;
C
unsymmetrisch
= 2 nF/km.
Die max. Leitungslänge ist zunächst von der
Übertragungsgeschwindigkeit abhängig:
bis 32 kbit/s: 1900 m Profibus PA
bis 94 kbit/s: 1200 m Profibus DP
bis 188 kbit/s: 1000 m Profibus DP
bis 500 kbit/s: 500 m Profibus DP
bis 1500 kbit/s: 200 m Profibus DP
bis 12000 kbit/s: 100 m Profibus DP
Aus dem Kabel ergibt sich der Widerstands-
belag, der in Verbindung mit der Ausgangs-
spannung des Segmentkopplers und dem
Strombedarf bzw. dem Spannungsbedarf
der Sensoren die mögliche Kabellänge be-
stimmt.
In der Praxis eines PA-Buszweiges ergeben
sich die max. Kabellängen neben der erfor-
derlichen Versorgungsspannung und der
max. Stromaufnahme der Teilnehmer am PA-
Buszweig auch aus der Busstruktur und dem
Typ des verwendeten Segmentkopplers.
Die Kabellänge ergibt sich aus der Summe
aller Kabelabschnitte und der Länge aller
Stichkabel. Die Stichkabellänge darf folgende
Längen nicht überschreiten:
1 … 12 Stichkabel
120 m (Ex: 30 m)
13 … 18 Stichkabel
60 m (Ex: 30 m)
19 … 24 Stichkabel
30 m (Ex: 30 m)
Mehr als 24 Stichleitungen sind nicht erlaubt,
wobei jeder Abzweig größer 1,2 m als Stich-
kabel gezählt wird. Die Gesamtlänge des
Kabels darf 1900 m (in Ex-Ausführung
1000 m) nicht überschreiten.
Erdklemme
Die Elektronikgehäuse der Sensoren sind
schutzisoliert. Die Erdklemme im Elektronik-
gehäuse ist galvanisch mit dem metallenen
Prozessanschluss verbunden. Bei Sensoren
mit einem Kunststoffgewinde als Prozessan-
schluss muss die Sensorerdung durch An-
schluss einer Erdverbindung an der äußeren
Erdklemme erfolgen.
Schirmung
Gemäß Profibusspezifikation soll die Schir-
mung zweiseitig ausgeführt sein. Um dabei
Potentialausgleichsströme zu verhindern,
muss neben der Schirmung ein Potentialaus-
gleichssystem vorhanden sein.
Gemäß Spezifikation empfehlen wir die Ver-
wendung von zweiadrig verdrilltem und ab-
geschirmtem Kabel, z.B.:
SINEC 6XV1 830-5AH10 (Siemens),
SINEC L26XV1 830-35H10 (Siemens),
3079A (Belden).
Ersatzweise kann zur beidseitigen Erdung im
Nicht-Ex-Bereich der Kabelschirm an einer
Erdungsseite (im Schaltschrank) über einen
Kondensator (z.B. 0,1 µF; 250 V) mit dem
Erdpotential verbunden werden. Achten Sie
auf eine möglichst niederohmige Erdverbin-
dung (Fundament-, Platten- oder Netzerde).