Drucken privater jobs, Löschen privater jobs, Verwenden der funktion „schnellkopie – HP LaserJet M4349 Multifunktionsdruckerserie Benutzerhandbuch
Seite 116: Drucken privater jobs löschen privater jobs

Drucken privater Jobs
Sie können einen privaten Job über das Bedienfeld drucken, nachdem der Job an das Gerät gesendet
wurde.
1.
Wählen Sie auf dem Home-Bildschirm
Jobspeicherung
.
2.
Wählen Sie das Register
Abrufen
.
3.
Öffnen Sie den Jobspeicherungsordner mit dem privaten Job.
4.
Wählen Sie den privaten Job aus, den Sie drucken möchten.
HINWEIS:
Private Jobs sind mit einem (Vorhängeschloss) gekennzeichnet.
5.
Wählen Sie das Feld
PIN
.
6.
Geben Sie über das numerische Tastenfeld die PIN-Nummer ein, und drücken Sie dann OK.
7.
Wählen Sie das Feld
Exemplare
, um die Anzahl der zu druckenden Kopien zu ändern.
8.
Wählen Sie
Gespeicherten Job abrufen
( ), um das Dokument zu drucken.
Löschen privater Jobs
Ein privater Job wird automatisch auf der Gerätefestplatte gelöscht, sobald er von Ihnen zum Drucken
freigegeben wurde. Wenn Sie den Job löschen möchten, ohne ihn zu drucken, gehen Sie
folgendermaßen vor.
1.
Wählen Sie auf dem Home-Bildschirm
Jobspeicherung
.
2.
Wählen Sie das Register
Abrufen
.
3.
Öffnen Sie den Jobspeicherungsordner mit dem privaten Job.
4.
Wählen Sie den privaten Job aus, den Sie löschen möchten.
HINWEIS:
Private Jobs sind mit einem (Vorhängeschloss) gekennzeichnet.
5.
Wählen Sie das Feld
PIN
.
6.
Geben Sie über das numerische Tastenfeld die PIN-Nummer ein, und drücken Sie dann
OK
.
7.
Wählen Sie
Löschen
.
Verwenden der Funktion „Schnellkopie“
Mit der Schnellkopierfunktion wird die angeforderte Anzahl von Exemplaren eines Jobs gedruckt und
eine Kopie auf der Gerätefestplatte gespeichert. Zusätzliche Exemplare des Jobs können später
gedruckt werden. Diese Funktion kann im Druckertreiber deaktiviert werden.
In der Standardeinstellung können bis zu 32 verschiedene Schnellkopie-Jobs im Gerät gespeichert
werden. Sie können diesen Wert über das Bedienfeld ändern. Siehe
„Navigieren im Menü „Verwaltung““
.
102 Kapitel 5 Verwenden der Gerätefunktionen
DEWW