REMKO H 160 Benutzerhandbuch
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2. Reinigung des Wärmetauschers
Revisionsdeckel (1) abnehmen.
Rauchgasbremsen (3) herausziehen.
Alle Rauchgaszüge (4) reinigen.
Eine spezielle Reinigungsbürste ist als Zubehör
erhältlich.
Rauchgasbremsen reinigen und ggf. ersetzen.
Dichtungen (2) des Revisionsdeckels überprüfen
und ggf. ersetzen.
5. Befestigungsschrauben an den Brennkammerstützen
demontieren und die Brennkammer seitlich heraus-
ziehen.
Vorsicht: Die Brennkammerstützen (S) dürfen nicht
verbogen oder beschädigt werden!
3. Reinigung der Brennkammer
Brennkammer (5) mit einem Staubsauger durch die
Brenneröffnung (6) reinigen.
Ein spezielles Kesselreinigungsset für Industriesau-
ger ist als Zubehör erhältlich.
4) Brennerwartung
Den Gebläseölbrenner regelmäßig durch autori-
siertes Fachpersonal warten und auf korrekte
Abgaswerte überprüfen lassen.
Die Begrenzung der Abgasverluste ist gemäß
§11 der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
(1. BImSchV) einzuhalten.
Zur Brennerwartung beachten Sie bitte die neben-
stehenden Anweisungen und Hinweise.
Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir den Ab-
schluss eines Wartungsvertrages!
5) Einbau der Brennkammer
Der Zusammenbau der demontierten Teile erfolgt in
umgekehrter Reihenfolge.
Achten Sie dabei auf den korrekten
Sitz des Revisionsdeckels (1).
Hinweis!
Achten Sie auf ein gleichmäßiges Anziehen der Befes-
tigungsschrauben des Revisionsdeckels.
Ungleichmäßiges Anziehen kann Undichtigkeiten zur
Folge haben!
Brennkammer vorsichtig in das Gerät einsetzen und
ausrichten. Befestigungsschrauben der Brennkam-
merstützen nur lose eindrehen.
Flanschdichtung überprüfen und ggf. ersetzen.
Brennerflansch und Brenner wieder montieren;
Achten Sie auf den korrekten Abstand von Brenner-
gehäuse zum Flansch (ca. 30 mm s. Skizze)
Befestigungsschrauben der Brennkammerstützen
anziehen.
Demontierte Verkleidungsbleche wieder montieren.
Abgasanschluss wieder ordnungsgemäß montieren.
Dabei die Dichtung (7) überprüfen und ggf. ersetzen.
Alle Verbindungen und Anschlüsse wiederherstellen
und überprüfen.
Gerät in Betrieb nehmen und auf ordnungsgemäße
Funktion aller Betriebsarten - einschließlich Einhal-
tung der gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswerte
überprüfen.
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