Der egrichtlinie 2002/96/eg, Garantiebedingungen, Einschränkungen – MCZ Philo Benutzerhandbuch

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PELLET-KAMINÖFEN

Kapitel 1

INSTALLATIONS- UND BEDIENUNGSANLEITUNG

S.

8

Hinweise und Garantiebedingungen

Technischer Dienst - MCZ Group S.p.A. vorbehaltene Rechte - Nachdruck verboten

1.3. WICHTIGER HINWEIS FÜR DIE KORREKTE
ENTSORGUNG

DES

PRODUKTS

IN

ÜBEREINSTIMMUNG

MIT

DER

EGRICHTLINIE

2002/96/EG.

Am Ende seiner Nutzzeit darf das Produkt NICHT zusammen mit dem

Siedlungsabfall beseitigt werden.

Es kann zu den eigens von den städtischen Behörden eingerichteten

Sammelstellen oder zu den Fachhändlern, die einen Rücknahmeservice
anbieten, gebracht werden.

Die getrennte Entsorgung eines Gerätes vermeidet mögliche negative

Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, die

durch eine nicht vorschriftsmäßige Entsorgung bedingt sind. Zudem

ermöglicht wird die Wiederverwertung der Materialien, aus denen sich

das Gerät zusammensetzt, was wiederum eine bedeutende Einsparung

an Energie und Ressourcen mit sich bringt.

Zur Erinnerung an die Verpflichtung, die Geräte getrennt zu beseitigen,

ist das Produkt mit einer Mülltonne, die durchgestrichen ist,

gekennzeichnet.

1.4. GARANTIEBEDINGUNGEN

Mit Ausnahme der nachstehend angeführten Bauteile, die

dem normalen Verschleiß unterliegen, gibt MCZ ab dem

Verkaufsdatum eine Garantie von zwei Jahren auf das

Produkt, welche durch einen Garantieschein bestätigt wird,

auf dem der Name des Händlers und das Datum angeführt

sind, an dem der Kauf getätigt worden ist. Der ausgefüllte

Garantieschein muss MCZ innerhalb von 8 Tagen zugestellt

werden. MCZ garantiert für das Produkt, wenn es von einem

sachkundigen Installateur entsprechend der detaillierten

Anweisungen, die in dieser dem Produkt beiliegenden

Installationsanleitung aufgeführt sind, installiert und geprüft

worden ist.
Unter Garantie versteht man den Austausch oder die

kostenlose Reparatur der aufgrund von Fabrikfehlern als

defekt anerkannten Bauteile.

1.4.1. Einschränkungen

Nicht von der oben genannten Garantie gedeckt sind die Teile der

elektrischen und elektronischen Ausrüstung sowie die Gebläse, für die

stattdessen eine Garantie von 1 Jahr ab dem Kaufdatum des Produkts

mit entsprechender Bestätigung (siehe oben) gewährt wird. Dem

normalen Verschleiß unterliegende Bauteile, z.B. Dichtungen,

Glasscheiben und alle anderen vom Feuerraum abmontierbaren

Bauteile, werden nicht von der Garantie gedeckt.
Die ausgetauschten Bauteile werden für die Restlaufzeit der Garantie,

ab dem Kaufdatum des Produkts, garantiert.

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