2 entsorgung, Eppendorf easypet® — bedienungsanleitung – Eppendorf Easypet Benutzerhandbuch

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Eppendorf Easypet® — Bedienungsanleitung

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10.2 Entsorgung

Beachten Sie im Falle einer Entsorgung des Produktes die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
Information zur Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten in der

Europäischen Gemeinschaft
Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wird für elektrisch betriebene Geräte die Entsorgung

durch nationale Regelungen vorgegeben, die auf der EU-Richtlinie 2002/96/EC über Elektro-

und Elektronik-Altgeräte (WEEE) basieren.
Danach dürfen alle nach dem 13.08.2005 gelieferten Geräte im Business-to-Business-Bereich,

in den dieses Produkt eingeordnet ist, nicht mehr mit dem kommunalen oder Hausmüll entsorgt

werden. Um dies zu dokumentieren sind sie mit folgendem Kennzeichen ausgestattet:

Da die Entsorgungsvorschriften innerhalb der EU von Land zu Land unterschiedlich sein

können, bitten wir Sie im Bedarfsfall Ihren Lieferanten anzusprechen.
In Deutschland gilt diese Kennzeichnungspflicht ab dem 23.03.2006. Ab diesem Termin

hat der Hersteller für alle ab dem 13.08.2005 gelieferten Geräte, eine angemessene

Möglichkeit der Rücknahme anzubieten. Für alle vor dem 13.08.2005 gelieferten Geräte

ist der Letztverwender für die ordnungsgemäße Entsorgung zuständig.

WARNUNG!

WARNUNG! Explosions- und Brandgefahr durch überhitzte Akkumulatoren.

Erhitzen Sie Akkumulatoren nicht über 80 °C und werfen Sie sie nicht ins Feuer.

Akkumulatoren entsorgen
Entsorgen Sie Akkumulatoren nicht im Hausmüll. Entsorgen Sie Akkumulatoren

entsprechend den lokal geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

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