Zuordnung vom host zum virtuellen laufwerk – Dell PowerVault MD3220 Benutzerhandbuch
Seite 141

Konfiguration: Laufwerksgruppen und virtuelle Laufwerke
141
Zuordnung vom Host zum virtuellen Laufwerk
Nach dem Erstellen von virtuellen Laufwerken müssen Sie diese den mit dem
Array verbundenen Hosts zuweisen.
Richtlinien zum Konfigurieren der Zuordnung von Hosts an virtuelle
Laufwerke:
•
Jedes virtuelle Laufwerk im Speicher-Array kann nur einem Host oder
einer Host-Gruppe zugewiesen werden.
•
Zuordnungen von Host an virtuelle Laufwerke werden von den
Controllern im Speicher-Array gemeinsam verwendet.
RAID-Level 1 Stellen Sie sicher, dass sich die physikalischen Laufwerke eines
gespiegelten Paares jeweils in verschiedenen Erweiterungsgehäusen
befinden. Dadurch wird es Ihnen ermöglicht, innerhalb eines
Erweiterungsgehäuses mehr als zwei physikalische Laufwerke in der
Laufwerksgruppe zu haben.
Wenn Sie zum Beispiel eine aus sechs physikalischen Laufwerken
bestehende Laufwerksgruppe (dreifach gespiegelte Paare) erstellen,
können Sie den Gehäuseausfallschutz mit nur zwei
Erweiterungsgehäusen erzielen, indem Sie spezifizieren, dass sich die
physikalischen Laufwerke jedes gespiegelten Paares in separaten
Erweiterungsgehäusen befinden. Zum Beispiel:
• Gespiegeltes Paar 1 – Physikalisches Laufwerk in Gehäuse 1,
Steckplatz 1 und physikalisches Laufwerk in Gehäuse 2, Steckplatz 1.
• Gespiegeltes Paar 2 – Physikalisches Laufwerk in Gehäuse 1,
Steckplatz 2 und physikalisches Laufwerk in Gehäuse 2, Steckplatz 2.
• Gespiegeltes Paar 3 – Physikalisches Laufwerk in Gehäuse 1,
Steckplatz 3 und physikalisches Laufwerk in Gehäuse 2, Steckplatz 3.
Da eine Laufwerksgruppe des RAID-Levels 1 ein Minimum von zwei
physikalischen Laufwerken benötigt, kann der Gehäuseausfallschutz
nicht erzielt werden, wenn Ihr Speicher-Array weniger als zwei
Erweiterungsgehäuse hat.
RAID-Level 0 Da RAID-Level 0 keine Konsistenz hat, kann der
Gehäuseausfallschutz nicht erzielt werden.
Tabelle 9-2.
Kriterien für den Gehäuseausfallschutz (fortgesetzt)
RAID-Level
Kriterien für den Gehäuseausfallschutz