Remko pgt, Gasanschluss – REMKO PGT 30 Benutzerhandbuch
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REMKO PGT
s
s
s
Gasanschluss
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Die Zufuhr der zur einwandfrei-
en Verbrennung notwendigen
Frischluft muss sichergestellt
werden. Sinnvoll ist die Frisch-
luftzufuhr durch Fenster und
Türen oder durch ausreichend
groß dimensionierte Öffnungen
in der Außenwand sicherzustel-
len
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Die Geräte dürfen nicht im
unbeaufsichtigen Dauerbetrieb
verwendet werden
Die Geräte dürfen in Räumen nur
betrieben werden, wenn:
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den Geräten eine für die Ver-
brennung ausreichende Luft-
menge zugeführt wird
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diese gut be- und entlüftet sind
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der Anteil gesundheitsschädli-
cher Stoffe in der Atemluft keine
unzuträgliche Konzentration
erreicht
Eine gute natürliche Be- und Ent-
lüftung ist z. B. gegeben, wenn:
1. der Rauminhalt in m
3
minde-
stens der 30-fachen Nennwär-
mebelastung in kW aller im
Raum in Betrieb befindlichen
Geräte entspricht und durch
Fenster und Türen ein natürlicher
Luftwechsel sichergestellt ist oder
2. ständig offene Lüftungsöffnun-
gen für Zu- und Abluft in der
Nähe von Decke und Boden
vorhanden sind, deren Größe in
m
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mindestens der 0,003-fachen
Nennwärmebelastung in kW aller
im Raum in Betrieb befindlichen
Geräte entspricht.
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Die Verwendung längerer
Schlauchleitungen ist zulässig,
wenn:
- besondere betriebsbedingte
Gründe vorliegen
- zusätzlich entsprechende Sicher-
heitsmaßnahmen eingehalten
und die Schlauchlängen so kurz
wie möglich gehalten werden
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Schlauchleitungen müssen
grundsätzlich gegen chemische,
thermische und mechanische
Beschädigungen geschützt wer-
den
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Die Geräte dürfen ausschließ-
lich aus der Gasphase betrieben
werden
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Die Geräte dürfen nur durch
sachkundige Personen instand-
gesetzt werden
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Es dürfen bei Reparaturen aus-
schließlich nur Original-Ersatz-
teile verwendet werden
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Geräteteile, die dem Verschleiß
und der Alterung unterliegen
(z.B. Gasschläuche) müssen in
regelmäßigen Abstände ausge-
wechselt werden
Der Gasanschluss / Gerätebetrieb
darf nur unter Zugrundelegung der
Unfallverhütungsvorschrift BGV
D34, sowie der jeweiligen örtlichen
Bau- und Brandschutzvorschriften
erfolgen.
Die Geräte werden mit Flüssiggas
nach DIN 51622 betrieben.
Sie benötigen einen konstanten
Geräte-Anschlussdruck von 1,5
bar.
Eine Unter- bzw. Überschreitung
des Anschlussdruckes ist unzu-
lässig.
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Bei Verwendung längerer
Schlauchleitungen ist der ent-
sprechende Druckverlust zu
berücksichtigen
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Es dürfen ausschließlich ge-
prüfte und für den jeweiligen
Verwendungszweck geeignete
Komponenten wie Gasschlauch,
Druckregler und Schlauch-
bruchsicherung oder Leckgassi-
cherung verwendet werden
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Die Länge des Gasschlauches
sollte möglichst 2 m nicht über-
schreiten
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Es sind nur Druckregler mit fest
eingestelltem Ausgangsdruck
zulässig. Die Geräte dürfen
ausschließlich aus der Gasphase
betrieben werden
AchTunG
Die Geräte dürfen nicht ohne
geeignete Gas-Überwachungs-
einrichtung
unter Erdgleiche
z.B. in Kellergeschossen ver-
wendet werden.
AchTunG
Die Geräte dürfen nur in gut
belüfteten Räumen und nicht
in Wohnräumen oder
gleichartigen Aufenthaltsräu-
men aufgestellt werden.
AchTunG
Ein konstanter Anschlussdruck
der Geräte von 1,5 bar (1500
mbar) muss, auch im Dauer-
betrieb, gewährleistet sein.
hInwEIS
Dies gilt nicht, wenn die ord-
nungsgemäße Beschaffenheit
durch einen Sachkundigen
bestätigt wird.
AchTunG
Vor allen Arbeiten an der Gas-
versorgung und bei einem Aus-
tausch der Gasflaschen müssen
alle Absperrventile geschlossen
sein und es dürfen keine Zünd-
quellen in der unmittelbaren
Umgebung vorhanden sein.
hInwEIS
Ein Unter- bzw. Überschreiten
des erforderlichen Anschluss-
druckes ist unzulässig.