Remko allmat, Aufstellvorschriften – REMKO ALLMAT v.2 Benutzerhandbuch

Seite 6

Advertising
background image

6

REMKO ALLMAT

Aufstellvorschriften

Abführung der
Verbrennungsgase

Aufgrund der Gerätekonstruktion
ist eine bestimmungsgemäße Ge-
rätefunktion nur bei ordnungsge-
mäßer Abgasführung möglich. Der
Abgasanschluss muss fachgerecht
und gemäß den jeweils geltenden
Vorschriften ausgeführt werden.
Die Ausführung der Schornsteine
muss der DIN 18160 Teil 1, die
Schornsteinabmessungen müssen
der DIN 4705 Teil 1 bzw. Teil 2
entsprechen.
Der Abgasanschluss darf grund-
sätzlich nur an genehmigte
Schornsteine erfolgen.
Die Schornsteine können gemauert
oder aus Metall sein. Bei gemau-
erten Schornsteinen ist darauf zu
achten, dass das Abgasrohr nicht
in den Schornstein hineinragt und
somit den Querschnitt ungünstig
beeinflusst.
Ohne Verwendung eines Kamin-
zugstabilisators ist eine wirksame
Schornsteinhöhe von mindestens 4
m erforderlich. Durch Verwendung
des Kaminzugstabilisators (Zube-
hör, EDV-Nr. 1034250), kann der
Schornstein in der Regel nach den
baulich günstigsten Möglichkeiten
errichtet werden. Der nötige Auf-
trieb (Schornsteinzug) wird durch
den Kaminzugstabilisator erzeugt.
Der Schornsteinquerschnitt darf
nicht geringer als 150 mm Ø sein.
Der Geräteanschluss muss dicht
ausgeführt und gegen unbeabsich-
tigtes Lösen gesichert werden (Niet
bzw. Schraube).

Die Geräte dürfen nur unter
Zugrundelegung der gültigen
Bestimmungen und der Verord-
nung für Feuerstätten (Feu-Vo) des
jeweiligen Bundeslandes aufgestellt
werden.

Die Geräte unterliegen keiner
Genehmigung und Überwachung
nach dem Bundes-Immissions-
schutzgesetz.

Die Geräte müssen standsicher
auf nicht brennbaren Boden und
außerhalb von Verkehrszonen
aufgestellt werden.
Eine Schutzzone im Abstand von
1 m ist freizuhalten!

Die Geräte dürfen nicht zu dicht
an der Wand bzw. in einer Ecke
aufgestellt werden, damit die
erforderlichen Reinigungs- und
Wartungsarbeiten ungehindert
durchgeführt werden können.

Es ist empfehlenswert, die Geräte
auf einer ausreichend groß dimen-
sionierten Platte aus nicht brenn-
barem Material aufzustellen.

Die Geräte müssen so aufge-
stellt und betrieben werden, dass
Personen durch Abgase und
Strahlungswärme nicht gefährdet
werden und keine Brände entste-
hen können.

Die Geräte dürfen nicht in feu-
er- und explosionsgefährdeten
Räumen oder Bereichen aufgestellt
und betrieben werden.

Die Geräte dürfen nicht in Räumen
betrieben werden in denen Über-
oder Unterdruck besteht oder
entstehen kann.

Feuerstätten für feste Brennstoffe,
die die Verbrennungsluft dem Auf-
stellungsraum entnehmen, dürfen
nicht in Räumen aufgestellt wer-
den, aus denen Lüftungsanlagen
oder Ventilatoren Luft absaugen
bzw. einblasen.
Die Geräte dürfen in Räumen nur
dann aufgestellt und betrieben
werden, wenn den Geräten eine
für die Verbrennung ausreichende
Luftmenge zugeführt wird und die
Abgase über Abgaszüge ins Freie
geleitet werden.
Eine für die Verbrennung ausrei-
chende natürliche Luftzufuhr ist
gegeben, wenn z.B. der Raumin-
halt in m

3

mindestens der 10-fa-

chen Nennwärmebelastung in kW
aller im Raum in Betrieb befind-
lichen Heizgeräte entspricht und
durch Fenster und Türen ein natür-
licher Luftwechsel sichergestellt ist
oder das Verhältnis von Raumin-
halt zu Gesamtwärmeleistung von
4 m

3

je kW nicht unterschritten

wird.
Falls erforderlich, ist von Außen
eine gesonderte Verbrennungsluft-
zufuhr zu installieren.
Eine gute natürliche Be- und Ent-
lüftung ist gegeben, wenn z.B.:

der Rauminhalt in m

3

min-

destens der 30-fachen
Nennwärmeleistung aller im
Raum in Betrieb befindlichen
Geräte entspricht und durch
Fenster und Türen ein natürli-
cher Luftwechsel sichergestellt
ist, oder

nicht verschließbare Öffnungen

für Zu- und Abluft in der Nähe
von Decke und Boden vorhan-
den sind, deren Größe in m

2

mindestens der 0,003-fachen
Nennwärmebelastung in kW
aller im Raum in Betrieb befind-
lichen Heizgeräte entspricht.

hInwEIS

Abgasführungen mit mehreren
Krümmungen / Bögen sind
entsprechend größer zu dimen-
sionieren.

Advertising