5 gewährleistung und konformität, 1 gewährleistung – Metrohm 813 Compact Autosampler Benutzerhandbuch
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Anhang
Compact Autosampler 813
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4.5 Gewährleistung und Konformität
4.5.1 Gewährleistung
Die Gewährleistung auf unseren Erzeugnissen beschränkt sich
darauf, dass Defekte, die nachweisbar auf Material-, Konstrukti-
ons- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind und innerhalb
von 12 Monaten, vom Tage der Lieferung an gerechnet, auftreten,
in unseren Werkstätten kostenlos behoben werden. Transport-
kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Bei Tag- und Nachtbetrieb beträgt die Gewährleistung 6 Monate.
Glasbruch bei Elektroden oder anderen Glasteilen sind von der
Gewährleistung ausgenommen. Kontrollen, die nicht durch Mate-
rial- oder Fabrikationsfehler bedingt sind, werden auch während
der Gewährleistungszeit verrechnet. Für Fremdfabrikate, soweit
diese einen wesentlichen Teil unseres Gerätes ausmachen, gel-
ten die Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers.
Für die Genauigkeitsgewährleistung sind die in dieser
Gebrauchsanweisung genannten technischen Daten massge-
bend.
Wegen Mängeln in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie
wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller kei-
ne Rechte und Ansprüche ausser den oben genannten.
Sind beim Empfang einer Sendung an der Verpackung Beschä-
digungen sichtbar oder zeigen sich nach dem Auspacken Trans-
portschäden an der Ware, so ist der Frachtführer unverzüglich zu
benachrichtigen und die Aufnahme eines Schadenprotokolls zu
verlangen. Das Fehlen eines offiziellen Schadenprotokolls entbin-
det Metrohm von jeder Ersatzpflicht.
Bei Rücksendungen irgendwelcher Geräte und Teile ist nach
Möglichkeit die Originalverpackung zu verwenden. Dies gilt vor
allem für Geräte, Elektroden, Bürettenzylinder und PTFE-Kolben.
Vor dem Einbetten in Holzwolle oder ähnliches Material sind die
Teile staubdicht einzupacken (für Apparate unbedingt Plastiksack
verwenden). Sind im Lieferumfang offene Baugruppen beige-
packt, die empfindlich sind gegen elektrostatische Spannungen
(z.B.
Datenschnittstellen usw.), so sind diese in der zugehörigen Origi-
nal-Schutzverpackung, z.B. leitende Schutzbeutel, zurückzusen-
den. (Ausnahme: Baugruppen mit eingebauter Spannungsquelle
gehören in nicht-leitende Schutzverpackung.)
Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften ent-
stehen, lehnt die Firma Metrohm eine Gewährleistungspflicht ab.