HP EX475 MediaSmart Server Benutzerhandbuch

Seite 196

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Lizenzen, Urheberrechtsvermerke und Hinweise für Open Source-Komponenten

Version Update 1.1.1

9-4

BEDINGUNGEN FÜR NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG,

WEITERGABE UND VERTRIEB

1. Begriffsdefinitionen:
„Lizenz“ bezeichnet die Bedingungen für Nutzung, Vervielfältigung, Weitergabe

und Vertrieb gemäß den Definitionen in den Ziffern 1 bis 9 dieses Dokuments.
„Lizenzgeber“ bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom

Urheberrechtsinhaber autorisierte juristische Person, die die Lizenz gewährt.
„Juristische Person“ im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet die

Gemeinschaft der agierenden juristischen Person und aller anderen

juristischen Personen, die diese juristische Person kontrollieren, von dieser

kontrolliert werden oder unter der gemeinsamen Kontrolle mit der der

juristischen Person stehen. Im Rahmen dieser Definition bezeichnet „Kontrolle“

(i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Geschäftsführung der

juristischen Person vertraglich oder auf andere Weise festzulegen oder (ii) die

Inhaberschaft von mindestens fünfzig Prozent (50 %) der ausgegebenen

Aktien oder (iii) die Nießbrauchberechtigung dieser juristischen Person.
„Sie“, „Ihr“, „Ihre“ usw. bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die

die durch diese Lizenz gewährten Berechtigungen ausübt.
Die „Quellform“ bezeichnet die Form, in der Änderungen vorgenommen

werden, unter anderem (jedoch nicht ausschließlich) Änderungen am Software-

Quellcode, an der Dokumentationsquelle und an den Konfigurationsdateien.
Die „Objektform“ bezeichnet jegliche Form, die sich aus der mechanischen

Umwandlung oder Übersetzung einer Quellform ergibt, unter anderem

(jedoch nicht ausschließlich) kompilierter Objektcode, erzeugte

Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
„Werk“ bezeichnet das kreative Werk in Quell- oder Objektform, das gemäß

der Lizenz zur Verfügung gestellt wird und das mit Urheberrechtsvermerken im

oder am Werk ausgestattet ist. (Ein Beispiel hierzu finden Sie im Anhang.)
„Abgeleitete Werke“ bezeichnen jegliche Werke in Quell- oder Objektform, die

auf dem Werk aufbauen (oder von diesem abgeleitet wurden) und für die die

redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen und jegliche

Änderungen als Ganzes gesehen ein kreatives Werk darstellen. Im Rahmen

dieser Lizenz erstreckt sich der Begriff der abgeleiteten Werke nicht auf Werke,

die vom Werk und von den davon abgeleiteten Werken abtrennbar sind oder

lediglich eine Verbindung (oder eine Bindung über den Namen) mit den

Schnittstellen des Werks und den davon abgeleiteten Werken herstellen.

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