HP EX475 MediaSmart Server Benutzerhandbuch
Seite 196

Lizenzen, Urheberrechtsvermerke und Hinweise für Open Source-Komponenten
Version Update 1.1.1
9-4
BEDINGUNGEN FÜR NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG,
WEITERGABE UND VERTRIEB
1. Begriffsdefinitionen:
„Lizenz“ bezeichnet die Bedingungen für Nutzung, Vervielfältigung, Weitergabe
und Vertrieb gemäß den Definitionen in den Ziffern 1 bis 9 dieses Dokuments.
„Lizenzgeber“ bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom
Urheberrechtsinhaber autorisierte juristische Person, die die Lizenz gewährt.
„Juristische Person“ im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet die
Gemeinschaft der agierenden juristischen Person und aller anderen
juristischen Personen, die diese juristische Person kontrollieren, von dieser
kontrolliert werden oder unter der gemeinsamen Kontrolle mit der der
juristischen Person stehen. Im Rahmen dieser Definition bezeichnet „Kontrolle“
(i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Geschäftsführung der
juristischen Person vertraglich oder auf andere Weise festzulegen oder (ii) die
Inhaberschaft von mindestens fünfzig Prozent (50 %) der ausgegebenen
Aktien oder (iii) die Nießbrauchberechtigung dieser juristischen Person.
„Sie“, „Ihr“, „Ihre“ usw. bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die
die durch diese Lizenz gewährten Berechtigungen ausübt.
Die „Quellform“ bezeichnet die Form, in der Änderungen vorgenommen
werden, unter anderem (jedoch nicht ausschließlich) Änderungen am Software-
Quellcode, an der Dokumentationsquelle und an den Konfigurationsdateien.
Die „Objektform“ bezeichnet jegliche Form, die sich aus der mechanischen
Umwandlung oder Übersetzung einer Quellform ergibt, unter anderem
(jedoch nicht ausschließlich) kompilierter Objektcode, erzeugte
Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
„Werk“ bezeichnet das kreative Werk in Quell- oder Objektform, das gemäß
der Lizenz zur Verfügung gestellt wird und das mit Urheberrechtsvermerken im
oder am Werk ausgestattet ist. (Ein Beispiel hierzu finden Sie im Anhang.)
„Abgeleitete Werke“ bezeichnen jegliche Werke in Quell- oder Objektform, die
auf dem Werk aufbauen (oder von diesem abgeleitet wurden) und für die die
redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen und jegliche
Änderungen als Ganzes gesehen ein kreatives Werk darstellen. Im Rahmen
dieser Lizenz erstreckt sich der Begriff der abgeleiteten Werke nicht auf Werke,
die vom Werk und von den davon abgeleiteten Werken abtrennbar sind oder
lediglich eine Verbindung (oder eine Bindung über den Namen) mit den
Schnittstellen des Werks und den davon abgeleiteten Werken herstellen.