HP EX475 MediaSmart Server Benutzerhandbuch

Seite 197

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Lizenzen, Urheberrechtsvermerke und Hinweise für Open Source-Komponenten

9-5

Der Begriff „Beiträge“ bezeichnet kreative Werke (einschließlich der

Originalversion des Werks und jegliche Veränderungen oder Ergänzungen

an diesem Werk oder an den abgeleiteten Werken), die dem Lizenzgeber

vorsätzlich zur Aufnahme in das Werk übermittelt werden, und zwar durch

den Urheberrechtsinhaber oder durch eine natürliche oder juristische Person,

die zur Übermittlung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugt ist. Im

Rahmen dieser Definition erstreckt sich „übermittelt“ auf jegliche Form der

elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikation, die an den

Lizenzgeber oder dessen Vertreter gesendet werden, unter anderem (jedoch

nicht ausschließlich) die Kommunikation über elektronische Adressenliste,

über Quellcode-Steuersysteme und über Problemverfolgungssysteme, die

durch den Lizenzgeber selbst oder in dessen Namen geführt werden, um so

das Werk zu erörtern und zu optimieren, nicht jedoch auf Kommunikation,

die der Urheberrechtsinhaber deutlich gekennzeichnet oder anderweitig mit

dem Vermerk „Kein Beitrag“ versehen hat.
Als „Mitwirkende“ werden der Lizenzgeber und jegliche natürlichen oder

juristischen Personen bezeichnet, von denen ein Beitrag beim Lizenzgeber

eingegangen ist, der nachfolgend in das Werk eingegliedert wurde.
2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz:
Gemäß den Bestimmungen in dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen

eine dauerhafte, weltweite, nichtausschließliche, kostenlose, lizenzgebührenfreie,

unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung des Werks, zum

Anfertigen abgeleiteter Werke, zur öffentlichen Zurschaustellung, zur

öffentlichen Vorführung, zur Unterlizenzierung und zum Vertrieb des Werks und

der abgeleiteten Werke in Quell- oder Objektform.
3. Erteilung einer Patentrechtslizenz:
Gemäß den Bestimmungen in dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen

eine dauerhafte, weltweite, nicht exklusive, kostenlose, lizenzgebührenfreie und

(sofern in diesem Abschnitt nicht anderweitig dargelegt) unwiderrufliche

Patentrechtslizenz zur Eigenherstellung, zur Fremdherstellung, zur Nutzung,

zum Anbieten, zum Verkauf, zum Import und zur anderweitigen Übertragung

des Werks, wobei diese Lizenz ausschließlich für die Patentansprüche des

jeweiligen Mitwirkenden gilt, die zwangsläufig durch den Beitrag oder die

Beiträge allein oder auch die Kombination des Beitrags oder der Beiträge mit

dem Werk, für das dieser Beitrag oder diese Beiträge übermittelt wurden,

verletzt werden. Für den Fall, dass Sie eine Patentklage gegen eine juristische

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