HP EX475 MediaSmart Server Benutzerhandbuch
Seite 203

Lizenzen, Urheberrechtsvermerke und Hinweise für Open Source-Komponenten
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„Werk“ bezeichnet das kreative Werk in Quell- oder Objektform, das gemäß
der Lizenz zur Verfügung gestellt wird und das mit Urheberrechtsvermerken im
oder am Werk ausgestattet ist. (Ein Beispiel hierzu finden Sie im Anhang.)
„Abgeleitete Werke“ bezeichnen jegliche Werke in Quell- oder Objektform, die
auf dem Werk aufbauen (oder von diesem abgeleitet wurden) und für die die
redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen und jegliche
Änderungen als Ganzes gesehen ein kreatives Werk darstellen. Im Rahmen
dieser Lizenz erstreckt sich der Begriff der abgeleiteten Werke nicht auf Werke,
die vom Werk und von den davon abgeleiteten Werken abtrennbar sind oder
lediglich eine Verbindung (oder eine Bindung über den Namen) mit den
Schnittstellen des Werks und den davon abgeleiteten Werken herstellen.
Der Begriff „Beiträge“ bezeichnet kreative Werke (einschließlich der
Originalversion des Werks und jegliche Veränderungen oder Ergänzungen
an diesem Werk oder an den abgeleiteten Werken), die dem Lizenzgeber
vorsätzlich zur Aufnahme in das Werk übermittelt werden, und zwar durch
den Urheberrechtsinhaber oder durch eine natürliche oder juristische Person,
die zur Übermittlung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugt ist. Im
Rahmen dieser Definition erstreckt sich „übermittelt“ auf jegliche Form der
elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikation, die an den
Lizenzgeber oder dessen Vertreter gesendet werden, unter anderem (jedoch
nicht ausschließlich) die Kommunikation über elektronische Adressenliste,
über Quellcode-Steuersysteme und über Problemverfolgungssysteme, die
durch den Lizenzgeber selbst oder in dessen Namen geführt werden, um so
das Werk zu erörtern und zu optimieren, nicht jedoch auf Kommunikation,
die der Urheberrechtsinhaber deutlich gekennzeichnet oder anderweitig mit
dem Vermerk „Kein Beitrag“ versehen hat.
Als „Mitwirkende“ werden der Lizenzgeber und jegliche natürlichen oder
juristischen Personen bezeichnet, von denen ein Beitrag beim Lizenzgeber
eingegangen ist, der nachfolgend in das Werk eingegliedert wurde.
2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz: Gemäß den Bestimmungen in
dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende Ihnen eine dauerhafte, weltweite,
nichtausschließliche, kostenlose, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche
Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung des Werks, zum Anfertigen
abgeleiteter Werke, zur öffentlichen Zurschaustellung, zur öffentlichen
Vorführung, zur Unterlizenzierung und zum Vertrieb des Werks und der
abgeleiteten Werke in Quell- oder Objektform.