Anhang, 1 softwarelizenzvereinbarung – Metrohm TiNet 2.5 Benutzerhandbuch

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TiNet 2.5 Compliant

Anhang 73

8. Anhang

8.1 Softwarelizenzvereinbarung

Die Nutzung dieser Software unterliegt der nachfolgend aufgeführten Li-
zenzvereinbarung zwischen Ihnen und Metrohm AG. Diese Lizenzverein-
barung haben Sie bereits mit der Offerte erhalten und zur Kenntnis ge-
nommen und mit Erteilung Ihres Auftrags an die Metrohm AG oder an eine
ihrer Vertriebsgesellschaften bzw. mit der Auftragsbestätigung durch
Metrohm oder eine ihrer Vertriebsgesellschaften akzeptiert. Spätestens mit
der Benutzung der Software zeigen Sie an, dass Sie die Lizenz-
vereinbarung kennen und mit deren Bestimmungen einverstanden sind.
1. Metrohm gewährt Ihnen das nicht übertragbare und nicht ausschliess-

liche Recht, die Software in Verbindung mit Metrohm-Analysengeräten
einzusetzen.

2. Die Urheberrechte an der Software verbleiben bei Metrohm oder ei-

nem Lizenzgeber von Metrohm. Hinweise auf vertrauliche Behand-
lung, Eigentumsvermerke oder Urheberrechtsvermerke dürfen von Ih-
nen weder verändert noch entfernt werden. Sie dürfen die Software
weder verkaufen, noch vermieten oder an Dritte sonst wie weiterge-
ben, es sei denn für den Gebrauch mit Analysengeräten der Metrohm-
Gruppe und falls der Dritte die Bestimmungen dieser Lizenzverein-
barung ausdrücklich akzeptiert. Nicht gestattet ist sodann das Verän-
dern und das Kopieren der Software als Ganzes und in Teilen. Zuläs-
sig ist nur die Erstellung einer Kopie zu Back-up-Zwecken.

3. Die Lizenzgebühr für die beschriebene Nutzung ist im Kaufpreis des

Analysengeräts inbegriffen oder wird bei separater Abgabe der Soft-
ware mit dieser in Rechnung gestellt. Sollten Sie den Kaufpreis oder
die Lizenzgebühr aus irgendeinem Grunde bei Fälligkeit nicht vollum-
fänglich bezahlen, erlischt das Nutzungsrecht an der Software und
Metrohm kann deren Rückgabe oder deren Löschung in Ihrem Sys-
tem verlangen.

4. Metrohm bietet Ihnen Gewähr dafür, dass sich die Software beim ord-

nungsgemässen Betrieb zum angebotenen Einsatz mit Analysengerä-
ten der Metrohm-Gruppe eignet und dass die Software ordnungsge-
mäss auf dem Datenträger gespeichert ist. Trifft dies nicht zu, können
Sie von Metrohm und/ oder ihrer Vertriebsgesellschaft verlangen, dass
Ihnen gegen Rückgabe der beanstandeten eine neue einwandfreie
Software zur Verfügung gestellt wird. Diese Gewährleistung richtet
sich ausschliesslich an den Erstbetreiber der Software.

5. Jede weitergehende Gewährleistung und Haftung wird von Metrohm

und ihrer Vertriebsgesellschaft ausgeschlossen. Metrohm und ihre
Vertriebsgesellschaft haften insbesondere weder für Drittschäden

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