2 konformitätserklärung – softwarevalidierung – Metrohm TiNet 2.5 Benutzerhandbuch

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74 Anhang

TiNet 2.5 Compliant

oder Folgeschäden, Datenverluste, entgangenen Gewinn, Betriebsun-
terbruch etc.

6. Diese Vereinbarung gilt bis sie beendet wird. Sie können diese Ver-

einbarung beenden, indem Sie die Software sowie jede Kopie davon
vernichten. Die Vereinbarung wird ausserdem beendet, wenn Sie ge-
gen eine ihrer Bestimmungen verstossen. Auch in diesem Fall müs-
sen Sie die Software sowie jede Kopie vernichten, wobei Metrohm zu-
dem das Recht hat, dies von Ihnen ausdrücklich zu verlangen.

7. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der

Schriftform. Das Schrifterfordernis gilt auch für eine Änderung dieser
Bestimmung. Sollten Teile dieser Vereinbarung nichtig oder rechtsun-
wirksam sein oder werden, gilt der Rest der Vereinbarung weiter. Die
Vereinbarung ist dann so auszulegen und anzuwenden, dass der mit
dem unwirksamen Teil angestrebte Zweck dennoch so weit als mög-
lich erreicht wird.

8. Gerichtsstand: Für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten aus dieser

Vereinbarung sind die Gerichte am Sitz der Metrohm AG zuständig.
Metrohm kann auch den Gerichtsstand am Sitz des Beklagten bean-
spruchen.

8.2 Konformitätserklärung

Softwarevalidierung

Die Software "Metrodata TiNet 2.5 Compliant" wurde in Bezug auf Design,
Test und Unterhalt gemäss den Anforderungen des Qualitätssystems ISO
9001 entwickelt. Die Vorgehensweise bei der Programmentwicklung ist im
Dokument "Project procedure for creating Metrodata software" (in Eng-
lisch) beschrieben, das bei Metrohm auf Anfrage erhältlich ist.
Die Software wurde in Bezug auf Funktionalität sowie Richtigkeit und Ge-
nauigkeit der Resultate validiert. Die technischen Spezifikationen und die
Softwarefunktionen sind in der Gebrauchsanweisung beschrieben.

Herisau, 1. Juli 2003

Dr. J. Frank

Ch. Buchmann

Vizepräsident Vizepräsident
Leiter Entwicklung

Leiter Produktion

Leiter Qualitätssicherung

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