Verantwortlichkeiten, Definitionen – Snorkel XT24AL-sn10000+ Benutzerhandbuch
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31/03/2009 28
VERANTWORTLICHKEITEN
Definitionen
Hocharbeitsbühne – eine manuell betriebene Vorrichtung mit verstellbarer Arbeitsbühne, die von
einer auf Bodenhöhe befindlichen Struktur getragen wird.
Autorisiertes Personal (autorisierte Person) – Personen, die eine Genehmigung bzw. einen Auftrag
erhalten haben, bestimmte Aufgaben an einem vorgegebenen Ort oder mehreren Orten eines Ar-
beitsplatzes auszuführen.
Basis – die jeweiligen Kontaktpunkte der Hocharbeitsbühne, welche das Stabilitätssystem bilden
(d. h. Räder, Rollen, Ausleger, Stabilisatoren).
Fahrwerk – integraler Teil der Hocharbeitsbühne für Mobilität und Aufnahme der Hubvorrichtung.
Konfiguration – alle Stellungen, in die die Hocharbeitsbühne bzw. dazugehörige Teile in Überein-
stimmung mit dem Einsatzzweck gebracht werden können.
Händler - eine Person bzw. ein Unternehmen, die von einem Hersteller bzw. einem Vertriebsunter-
nehmen kaufen, das gewöhnlich Hocharbeitsbühnen verkauft, vermietet und wartet.
Lieferung – Überantwortung von Kontrolle und Zuständigkeit für die Hocharbeitsbühne von einer
Person bzw. einem Unternehmen auf eine andere Person bzw. ein anderes Unternehmen.
Hubvorrichtung – der verwendete Mechanimus, um die Arbeitsbühne in Bezug auf das Fahrwerk
zu positionieren.
Schutzgeländer – eine vertikale Barriere, die dazu dient, den Sturz von Personal zu verhindern.
Gefahrenbereich – jeder Bereich, der eine explosionsgefährdete oder entflammbare Atmosphä-
re besitzt.
Instabilität – ein Zustand, bei dem die Kräfte, durch welche die Hocharbeitsbühne umkippen könn-
te, im Vergleich zu den Kräften, welche einem möglichen Umkippen entgegenwirken, überwiegen.
Isolierte Arbeitsbühne – eine Arbeitsbühne, die in Übereinstimmung mit bestimmten elektrischen
Isolationswerten und den Angaben am Leistungsschild des Herstellers konstruiert und getestet
wurde.
Verriegelung – Eine Steuerung oder ein Mechanismus, die unter bestimmten Bedingungen, auto-
matisch die Funktion einer anderen Steuerung bzw. eines anderen Mechanismus erlauben bzw.
verhindern.
Hersteller – Eine Person bzw. ein Unternehmen, die eine Hocharbeitsbühne bauen.
Modifikation, modifiziet – Durchführung von Änderungen an einer Hocharbeitsbühne, welche Be-
trieb, Stabilität, Sicherheitsfaktoren, Nennbelastung oder Sicherheit der Hocharbeitsbühne in
irgendeiner Weise beeinflussen.
Bediener – Eine qualifizierte Person, die Bewegung und Betrieb einer Hocharbeitsbühne steuert.
Ausleger – Vorrichtungen, die die Stabilität der Hocharbeitsbühne verbessern und das Heben und
Nivellieren der Hocharbeitsbühne ermöglichen.
Eigentümer - Eine Person bzw. ein Unternehmen, die eine Hocharbeitsbühne besitzen und dafür
einen Kaufbeleg haben.
Plattform bzw. Arbeitsbühne – Der Teil der Hocharbeitsbühne, auf dem sich das Personal samt
benötigtem Werkzeug und Arbeitsmaterial aufhält.
Plattformhöhe – Der vertikale Abstand vom Arbeitsbühnenboden bis zu dem Untergrund auf dem
die Maschine steht.
Qualifizierte Person – Eine Person, die aufgrund von Kenntnissen, Erfahrung oder Schulung mit
dem Betrieb und den möglichen Gefahren einer Hocharbeitsbühne vertraut ist.