Verantwortung von händlern – Snorkel XT24AL-sn10000+ Benutzerhandbuch
Seite 28

31/03/2009 29
Nennbelastung – Die Tragfähigkeit der Hocharbeitsbühne gemäß Herstellerangaben.
Muss – Der Begriff „muss“ impliziert eine obligatorische Sache.
Stabilität – ein Zustand, bei dem die Kräfte, durch welche die Hocharbeitsbühne umkippen könn-
te, geringer sind als die Kräfte, welche einem möglichen Umkippen entgegenwirken.
Benutzer – Eine Person oder Personen bzw ein Unternehmen, die eine Hocharbeitsbühne in Be-
trieb nehmen.
Verantwortung von Händlern
Bewährte Sicherheits-, Schulungs-, Inspektions-, Wartungs-, Anwendungs- und Betriebsprinzipi-
en, übereinstimmend mit den Angaben für den jeweiligen Einsatzzweck und den voraussichtlichen
Umgebungsverhältnissen, müssen für Schulung des Bedienungspersonals, Wartung, Anwendung
und Betrieb der Hocharbeitsbühne angewendet werden, basierend auf dem Wissen, dass die Ein-
heit Personal tragen wird.
Händler müssen eine Kopie der Betriebs- und Wartungsanleitung in dem an der Maschine vorgese-
henen Behälter beilegen. Eine Kopie der Betriebsanleitung muss bei jeder Vermietung bzw. Ver-
pachtung zur Verfügung gestellt werden.
Hocharbeitsbühnen müssen bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vor der Auslieferung in
Übereinstimung mit den Herstellerforderungen überprüft, gewartet und eingestellt werden. Be-
triebs- und Wartungsanleitung müssen eine Checkliste für die Prüfung der Maschine beinhalten.
Bevor an der Hocharbeitsbühne Einstellungen bzw. Reparaturen begonnen werden, sind folgende
Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Sämtliche Bedienungselemente müssen in der Aus-Stellung sein und alle Betriebsfunkti-
onen müssen durch Bremsen, Sperren oder andere Mittel gegen versehentliche Aktivie-
rung geschützt sein.
2. Stromversorgung muss ausgeschaltet und Startvorrichtungen müssen außer Betrieb ge-
setzt sein.
3. Die Arbeitsbühne muss, sofern möglich, komplett abgesenkt sein oder durch eine Sperre
gesichert sein, um ein ungewolltes Absinken zu vermeiden.
4. Hydrauliköldruck muss vom gesamten Hydrauliksystem abgelassen werden, bevor Hydrau-
likbauteile gelöst bzw. ausgebaut werden.
5. Sicherheitsstützen und Verschlüsse müssen, wo erforderlich, gemäß Herstellervorschrif-
ten angebracht sein.
Falls Teile oder Komponenten ausgetauscht werden, müssen sie durch identische oder gleichwer-
tige Teile wie die Originalteile der Hocharbeitsbühne ersetzt werden.
Wenn ein Händler eine Person beauftragt bzw. autorisiert, eine Hocharbeitsbühne in Betrieb zu
nehmen, muss der Händler sicherstellen, dass diese Person unter Anweisung einer qualifizierten
Person in Übereinstimmung mit der Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers geschult
worden ist.
Betriebsanleitung des Herstellers und erforderliche Schulung für den ordnungsgemäßen Einsatz
und Betrieb der Hocharbeitsbühne müssen bei jeder Lieferung per Verkauf, Vermietung oder
Verpachtung zur Verfügung gestellt werden.
Wenn ein Händler eine Hocharbeitsbühne bei Verkaufsvorführungen oder für andere Zwecke in
Betrieb nimmt, muss der Händler die Verantwortung der Benutzer und das Bedienungspersonal
die Verantwortung der Bediener übernehmen.
Der Händler ist dafür verantwortlich, vom Hersteller entsprechende Informationen zu beschaf-
fen und diese Informationen Eigentümer bzw. Benutzer zur Verfügung zu stellen. Diese Informa-
tionen müssen sämtliche Aspekte bezüglich der Hocharbeitsbühne umfassen.
Händler müssen die folgenden Aufzeichnungen mindestens 3 Jahre lang aufbewahren: