Snorkel XT24AL-sn10000+ Benutzerhandbuch
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sen stets basierend auf dem Wissen erfolgen, dass die Einheit Personal tragen wird und dieses
Personal von diesen Entscheidungen abhängen wird.
Der Bediener muss wissen, dass die Betriebs- und Sicherheitsanleitungen, einschließlich des Do-
kumentes, in dem die Verantwortung von Händlern, Eigentümern, Vermietern, Mietern und Bedie-
nern, definiert sind, auf der Hocharbeitsbühne verwahrt werden. Ferner muss er wissen, wo diese
verwahrt werden. Der Bediener muss mit den auf der Hocharbeitsbühne verwahrten Anleitungen
vertraut sein und diese nachschlagen, falls Fragen bezüglich der Hocharbeitsbühne bestehen.
Vor jedem Arbeitstag bzw. zu Beginn jeder Schicht müssen an der Hocharbeitsbühne eine Sicht-
kontrolle und eine Funktionsprüfung vorgenommen werden, welche u. a. folgende Punkte umfas-
sen müssen:
1. Betriebs- und Notbedienungselemente.
2. Sicherheitseinrichtungen.
3. Personenschutzvorrichtungen, wie Sturzschutz.
4. Luft-, Hydraulik- und Treibstoffleitungen auf Undichtigkeit.
5. Kabel und Anschlüsse.
6. Lose oder fehlende Teile.
7. Reifen und Räder.
8. Schilder, Warnhinweise und Markierungen.
9. Ausleger, Stabilisatoren und andere Strukturen.
10. Schutzgeländer.
11. Vom Hersteller vorgeschriebene Punkte.
Etwaige Probleme oder Störungen, die den sicheren Betrieb gefährden könnten, müssen behoben
werden, bevor die Hocharbeitsbühne in Betrieb genommen wird.
Der Bediener muss am gleichen Modell der Hocharbeitsbühne bzw. an einem Modell eingeschult
worden sein, dessen Betriebseigenschaften und Bedienungselemente mit der Hocharbeitsbühne
übereinstimmen, die während des geplanten Einsatzes verwendet werden wird. Diese Einschulung
muss in einem Bereich, der frei von Hindernissen ist, und unter der Anweisung einer qualifizier-
ten Person solange erfolgen, bis bewiesen ist, dass die eingeschulte Person genug weiß, um die
Hocharbeitsbühne zu betreiben. Mit der Hocharbeitsbühne darf nur geschultes und autorisier-
tes Personal arbeiten.
Bevor der Bediener autorisiert wird, die Hocharbeitsbühne in Betrieb zu nehmen, muss der Be-
diener:
1. von einer qualifizierten Person hinsichtlich Einsatzzweck und Funktion der einzelnen Be-
dienungselemente eingeschult worden sein
2. die Betriebsanleitung des Herstellers/Eigentümers und die Sicherheitsregeln gelesen und
verstanden haben bzw. von einer qualifizierten Person über den Inhalt der Betriebsan-
leitung des Herstellers/Eigentümers und der Sicherheitsregeln informiert worden sein
3. durch Lesen oder Erklärung durch eine qualifizierte Person alle Schilder, Warnungen und
Anweisungen an der Hocharbeitsbühne verstanden haben
Bevor die Hocharbeitsbühne in Betrieb genommen wird und während des Betriebs, muss der Be-
nutzer den Bereich, in dem die Hocharbeitsbühne eingesetzt werden soll, auf mögliche Gefahren
untersuchen, wie z. B.:
1. Abhänge oder Bodenlöcher.
2. Bodenerhebungen und Hindernisse am Boden
3. Schutt.