Verantwortung von bedienern – Snorkel XT24AL-sn10000+ Benutzerhandbuch

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31/03/2009 35

Positionierung Arbeitsbühne – Die Hocharbeitsbühne darf nicht an anderen Objekten positioniert

werden, um sie zu stabilisieren.
Missbrauch als Kran – Die Hocharbeitsbühne darf nicht als Kran benutzt werden.
Betriebsbereiche – Die Hocharbeitsbühne darf nicht von Lastkraftwagen, Anhängern, Eisenbahn-

wagen, Schiffen, Gerüsten oder anderen Einrichtungen aus betrieben werden, es sei denn, der je-

weilige Einsatz wurde vom Hersteller schriftlich genehmigt.
Transportbedingungen – Der Bediener muss die Transportgeschwindigkeit unter allen Bedingungen

gemäß Bodenverhältnissen, Verkehrsaufkommen, Sicht, Gefälle, Position von Personal und anderen

Faktoren regeln, welche ein Kollosions- oder Verletzungsrisiko beinhalten.
Unbefugte Benutzung – Entsprechende Mittel müssen eingesetzt werden, um eine unbefugte Be-

nutzung der Hocharbeitsbühne zu verhindern.
Betrieb der Hocharbeitsbühne – Falls ein Benutzer gleichzeitig der Bediener einer Hocharbeits-

bühne ist, hat der Benutzer laut Verantwortung von Bedienern in diesem Dokument die Verant-

wortung von Bedienern sowie laut diesem Dokument die Verantwortung von Benutzern .
Unterstützung des Bedieners - Falls ein Benutzer nicht in der Lage ist, Fragen von Bedienern hin-

sichtlich Kapazität, Einsatzzweck, Wartung, Zustand oder Betriebssicherheit der Hocharbeits-

bühne zu beantworten, muss der Benutzer die korrekten Informationen vom Händler, Eigentümer

oder Hersteller beschaffen und diese Informationen dem Bediener zur Verfügung stellen, bevor

die Hocharbeitsbühne für die jeweilige Anwendung in Betrieb genommen wird.
Außer Betrieb nehmen der Hocharbeitsbühne – Der Benutzer muss das Bedienungspersonal au-

torisieren und einweisen, den Betrieb der Hocharbeitsbühne einzustellen, falls Störungen an der

Hocharbeitsbühne oder Gefahren oder eventuell unsichere Verhältnisse festgestellt werden, und

weitere Informationen für den sicheren Betrieb vom Eigentümer, Händler oder Hersteller anzu-

fordern, bevor der Betrieb der Hocharbeitsbühne fortgesetzt wird.
Aufzeichnungen - Benutzer müssen die folgenden Aufzeichnungen mindestens 3 Jahre lang auf-

bewahren:

1. Aufzeichnungen bzgl. der Bediener, die an den einzelnen Modellen einer Hocharbeitsbüh-

ne eingeschult worden sind.

2. Schriftliche Aufzeichnungen für die regelmäßigen und jährlichen Inspektionen müssen

vom Benutzer aufbewahrt werden. Diese Aufzeichnungen müssen das Inspektionsdatum,

identifizierte Mängel, Korrekturmaßnahmen und Namen der Personen beinhalten, die die

Reparaturen vorgenommen haben.

3. Schriftliche Aufzeichnungen für alle Reparaturen, die an der Hocharbeitsbühne ausge-

führt worden sind, inkl. Datum der Reparaturen, Beschreibung der jeweiligen Arbeiten

und Namen der Personen, die die Reparaturen vorgenommen haben.

Modifizierungen – Ein Benutzer darf keine Modifizierung vornehmen bzw. an keiner Modifizierung

bzw. Änderung an der Hocharbeitsbühne mitwirken, wenn diese nicht vorher vom Hersteller der

Hocharbeitsbühne schriftlich genehmigt worden sind.
Sicherheitsmitteilungen vom Hersteller - Der Benutzer muss die vom Hersteller, Händler oder

Eigentümer von Zeit zu Zeit erhaltenen Sicherheitsmitteilungen befolgen.

Verantwortung von Bedienern:

Die Informationen in diesem Dokument sind zu ergänzen durch ordnungsgemäße Arbeitskontrol-

le, Sicherheitskontrolle und Anwendung bewährter Sicherheits-, Schulungs-, Inspektions-, War-

tungs-, Anwendungs- und Betriebsprinzipien, übereinstimmend mit den Angaben für den jeweiligen

Einsatzzweck und den voraussichtlichen Umgebungsverhältnissen. Da der Benutzer direkte Kont-

rolle über den Einsatz und den Betrieb von Hocharbeitsbühnen hat, unterliegt die Einhaltung der

hierfür anzuwendenden Sicherheitsvorkehrungen dem Benutzer, dem Bedienungspersonal sowie

dem Bediener. Entscheidungen bezüglich des Einsatzes und Betriebs der Hocharbeitsbühne mьs-

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