3 bestimmungen, 1 einzelbestimmung starten – Metrohm tiamo 1.1 Manual Benutzerhandbuch
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Bestimmungen
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7.3 Bestimmungen
7.3.1 Einzelbestimmung
starten
Einzelbestimmung ohne Statistik
1.
Programmteil Arbeitsplatz auswählen.
2. Im
Unterfenster
Ablauf
auf Registerkarte
Einzelbestimmung
klicken.
3.
Falls erwünscht, Bestimmungsparameter eingeben.
4.
Methode
, mit der die Bestimmung durchgeführt werden soll, aus der gewünschten
Methodengruppe auswählen.
Die geladene Methode wird im Unterfenster
Methode
angezeigt.
5.
Falls eine Methode geladen wurde, in deren
START
-Befehl die Option
Statistik
eingeschaltet ist, Checkbox
Statistik
auf der Registerkarte
Einzelbestimmung
ausschalten.
6. Probedaten
eingeben.
7. Auf
[Start]
klicken.
Die Einzelbestimmung wird gestartet. Aktive Spuren und Befehle werden im
Unterfenster
Methode
angezeigt, Livekurven, Messwerte und Meldungen im
Unterfenster
Liveanzeige
.
Einzelbestimmung mit Statistik
1.
Programmteil Arbeitsplatz auswählen.
2. Im
Unterfenster
Ablauf
auf Registerkarte
Einzelbestimmung
klicken.
3.
Falls erwünscht, Bestimmungsparameter eingeben.
4.
Methode
, mit der die Bestimmung durchgeführt werden soll, aus der gewünschten
Methodengruppe auswählen.
Die geladene Methode wird im Unterfenster
Methode
angezeigt.
Hinweis
Damit Statistikberechnungen für Resultate durchgeführt werden, muss im
START
-Befehl der Methode die Option
Statistik
eingeschaltet sein und zusätzlich
im
CALC
-Befehl für jedes gewünschte Resultat ebenfalls die Option
Statistik
eingeschaltet sein.
5. Checkbox
Statistik
auf der Registerkarte
Einzelbestimmung
einschalten und falls
erwünscht Anzahl Einzelbestimmungen ändern.
6. Probedaten
eingeben.
7. Auf
[Start]
klicken.
Die Einzelbestimmung wird gestartet. Aktive Spuren und Befehle werden im
Unterfenster
Methode
angezeigt, Livekurven, Messwerte und Meldungen im
Unterfenster
Liveanzeige
.
Hinweis
Enthält die Methode einen
DATABASE
-Befehl, so muss dieser Befehl zwingend
bei allen statistisch verknüpften Bestimmungen durchlaufen werden. Ist dies
nicht der Fall, so werden die Statistikresultate nicht richtig angezeigt und die
Bestimmungen können auch nicht nachbearbeitet werden.