Remko vrs, Abgasführung – REMKO VRS Series Benutzerhandbuch
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REMKO VRS
Die Geräte sind in der Regel an
eine geeignete und bauart zugelas-
sene Abgasanlage anzuschließen.
Abgasanlagen sind bauliche An-
lagen in oder an Gebäuden, die
ausschließlich dazu bestimmt sind,
Abgase von Feuerstätten sicher
über Dach abzuführen.
Für die Planung und Errichtung
von Abgasanlagen sind von beson-
derer Bedeutung:
■
die jeweilige Feuerungsanlagen-
verordnung (FeuVo)
■
die jeweilige Landesbauord-
nung (LBO)
■
DIN 18160 Teil 1, Planung und
Ausführung
■
DIN 4705 Teil 1, Feuerungs-
technische Berechnung
■
Technische Regeln für Gasins-
tallation DVGW-TRGI 1996
Bei der Planung und Montage
von Abgasanlagen sind folgende
Punkte zu beachten:
■
Die Installation und Montage
der Abgasanlage muss fach-
gerecht und nach den jeweils
geltenden Vorschriften ausge-
führt werden
■
Die Abmessungen der Abgaslei-
tung müssen nach der Geräte-
leistung, den baulichen Gege-
benheiten bzw. Anforderungen
ausgelegt werden
Jährliche Prüfung
und wartung
Die Geräte sind entsprechend den
Einsatzbedingungen nach Bedarf,
jährlich jedoch mindestens einmal,
durch einen Sachkundigen auf
ihren arbeitssicheren Zustand zu
prüfen.
Der Betreiber hat die Geräte aus
Gründen der Betriebsbereitschaft,
Funktionssicherheit, Wirtschaft-
lichkeit und Einhaltung der Emissi-
onsgrenzen mindestens einmal im
Jahr durch einen Beauftragten der
Erstellerfirma oder einen ande-
ren Fachkundigen überprüfen zu
lassen.
Für die Messung der Verbren-
nungswerte ist nach den
Rechtsvorschriften der BImSchV.
zu verfahren.
Bei vorgefundenen Mängeln ist der
Betreiber darauf hinzuweisen, dass
er eine umgehende Instandsetzung
bzw. einen Austausch von Bautei-
len vornehmen lassen muss.
Hierfür gilt:
Instandsetzungsarbeiten an den
Begrenzungseinrichtungen, den
Selbststellgliedern und den Flam-
menüberwachungseinrichtungen
sowie an anderen Sicherheitsein-
richtungen dürfen nur von dem
jeweiligen Hersteller oder dessen
Beauftragten an der Einzeleinrich-
tung durchgeführt werden.
Abgasführung
s
s
s
■
Abgasanlagen müssen nach
lichtem Querschnitt und Höhe
so bemessen sein, dass die
Abgase in allen bestimmungs-
gemäßen Betriebszuständen ins
Freie abgeführt werden und
gegenüber Räumen kein
gefährlicher positiver Druck
auftreten kann
■
Die Mündungen von Abgasan-
lagen müssen den First um min-
destens 40 cm überragen oder
von der Dachfläche mindestens
1 m entfernt sein
■
Sind Staudrücke, z. B. durch
Fallwinde oder von Nachbar-
bauten zu erwarten, dann ist
der Schornsteinkopf entspre-
chend auszubilden
■
Bei Dach-/ oder Wanddurch-
führungen ist die Abgasanlage
durch eine Rohrhülse oder
einen Schacht zu führen, um
eine freie Ausdehnung der
Abgasleitung bei Erwärmung zu
ermöglichen
■
Der Geräteanschluss muss dicht
ausgeführt und gegen unbeab-
sichtigtes Lösen durch Niet bzw.
Schraube gesichert werden
■
Horizontale Abgasstrecken sind
vorzugsweise so kurz wie mög-
lich zu halten
■
Eine wieder verschließbare
Messöffnung in einem Abstand
von 2 x D (Ø) Abgasrohr hinter
dem Geräteanschluss ist vorzu-
sehen
HInwEIS
Die Errichtung der Abgas-
anlage ist in jedem Fall
genehmigungspflichtig.
AcHtunG
Es darf auf keinen Fall durch
unsachgemäße Abgasführung
Gegendruck entstehen.
HInwEIS
Über die regelmäßig anfallen-
den Wartungs-und Reinigungs-
arbeiten empfehlen wir mit
einem autorisierten Fachunter-
nehmen einen Wartungsver-
trag abzuschließen.