Gnu general public license, Vorwort – Sony NAS-SC500PK Benutzerhandbuch

Seite 194

Advertising
background image

NAS-SC500PK.DE.4-114-863-31(1)

1

DE

Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest

in the program `Gnomovision’ (which makes passes at

compilers) written by James Hacker.

<signature of TyCoon>, 1 April 1989

Ty Coon, President of Vice

This General Public License does not permit

incorporating your program into proprietary programs.

If your program is a subroutine library, you may consider

it more useful to permit linking proprietary applications

with the library. If this is what you want to do, use the

GNU Library General Public License instead of this

License.

GNU GENERAL PUBLIC

LICENSE

Deutsche Übersetzung der Version 2,

Juni 1991

Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.

59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu

vervielfältigen und unveränderte Kopien zu verbreiten;

Änderungen sind jedoch nicht erlaubt.

Vorwort

Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen

worden, Ihnen die Freiheit zu nehmen, die Software

weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll

Ihnen die GNU General Public License, die Allgemeine

Öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren.

Sie soll sicherstellen, dass die Software für alle Benutzer

frei ist. Diese Lizenz gilt für den Großteil der von der

Free Software Foundation herausgegebenen Software

und für alle anderen Programme, deren Autoren ihr

Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie können

diese Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme

anwenden. (Ein anderer Teil der Software der Free

Software Foundation unterliegt stattdessen der GNU

Lesser General Public License, der Kleineren Allgemeinen

Öffentlichen GNU-Lizenz.)
Die Bezeichnung „freie“ Software bezieht sich auf Freiheit,

nicht auf den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die

Freiheit garantieren, Kopien freier Software zu verbreiten

(und etwas für diesen Service zu berechnen, wenn Sie

möchten), die Möglichkeit, die Software im Quelltext zu

erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die

Lizenzen sollen garantieren, dass Sie die Software ändern

oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden

dürfen – und dass Sie wissen, dass Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir

Einschränkungen machen, die es jedem verbieten, Ihnen

diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf

diese Rechte zu verzichten.

Aus diesen Einschränkungen folgen bestimmte

Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der

Software verbreiten oder sie verändern.

Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte

gewähren, die Sie selbst haben, wenn Sie – kostenlos oder

gegen Bezahlung – Kopien eines solchen Programms

verbreiten. Sie müssen sicherstellen, dass auch die

Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können.

Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit

sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen

die Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2)

wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt,

die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu

verändern.
Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüber

hinaus sicherstellen, dass jeder erfährt, dass für diese freie

Software keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software

von jemand anderem modifiziert und weitergegeben

wird, möchten wir, dass die Empfänger wissen, dass sie

nicht das Original erhalten haben, damit irgendwelche

von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des

ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm

permanent durch Software-Patente bedroht. Wir möchten

die Gefahr ausschließen, dass Distributoren eines freien

Programms individuell Patente lizenzieren – mit dem

Ergebnis, dass das Programm proprietär würde. Um dies

zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent

entweder für freie Benutzung durch jedermann lizenziert

werden muss oder überhaupt nicht lizenziert werden darf.
Die genauen Bedingungen für das Kopieren, Weitergeben

und Abändern finden Sie im nachstehenden Kapitel.

BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG,

VERBREITUNG UND BEARBEITUNG

0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes

andere Werk, in dem ein entsprechender Vermerk

des Copyright-Inhabers darauf hinweist, dass das

Werk unter den Bestimmungen dieser General

Public License verbreitet werden darf. Im Folgenden

wird jedes derartige Programm oder Werk als „das

Programm“ bezeichnet; die Formulierung „auf

dem Programm basierendes Werk“ bezeichnet das

Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms

im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches

das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert

oder verändert und/oder in eine andere Sprache

übersetzt, enthält. (Im Folgenden wird die

Übersetzung ohne Einschränkung als „Bearbeitung“

eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird hierin einfach

als „Sie“ angesprochen.

Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und

Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie

fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der

Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt und

die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz

nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes

Werk darstellt (unabhängig davon, dass die Ausgabe

durch die Ausführung des Programmes erfolgte). Ob dies

zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.
1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte

Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie

ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten.

Advertising