Sony NAS-SC500PK Benutzerhandbuch

Seite 205

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NAS-SC500PK.DE.4-114-863-31(1)

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Wenn die Weitergabe von Objektcode durch das Angebot

eines Zugangs zum Kopienabruf von einem angegebenen

Ort erfolgt, dann erfüllt das Angebot eines gleichwertigen

Zugangs zum Kopieren des Quelltextes von demselben

Ort die Anforderung, auch den Quelltext weiterzugeben,

obwohl Dritte nicht verpflichtet sind, den Quelltext

zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
5. Ein Programm, das nichts von irgendeinem Teil der

Bibliothek Abgeleitetes enthält, aber darauf ausgelegt ist,

mit der Bibliothek zusammenzuarbeiten, indem es mit

ihr compiliert oder gelinkt wird, nennt man ein „Werk,

das die Bibliothek nutzt“. Solch ein Werk, für sich allein

genommen, ist kein von der Bibliothek abgeleitetes

Werk und fällt daher nicht unter diese Lizenz.

Wird jedoch ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“, mit

der Bibliothek gelinkt, so entsteht ein ausführbares

Programm, das ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk

(weil es Teile der Bibliothek enthält) und kein „Werk, das

die Bibliothek nutzt“, ist. Das ausführbare Programm fällt

daher unter diese Lizenz. Paragraf 6 gibt die Bedingungen

für die Weitergabe solcher ausführbarer Programme an.
Wenn ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“, Material aus einer

Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, dann

kann der Objektcode für das Werk ein von der Bibliothek

abgeleitetes Werk sein, selbst wenn der Quelltext dies nicht ist.

Ob dies jeweils zutrifft, ist besonders dann von Bedeutung,

wenn das Werk ohne die Bibliothek gelinkt werden kann oder

wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die genaue Grenze,

von der an dies zutrifft, ist rechtlich nicht genau definiert.
Wenn solch eine Objektdatei nur numerische Parameter,

Datenstruktur-Layouts und Zugriffsfunktionen sowie

kleine Makros und kleine Inlinefunktionen (zehn Zeilen

lang oder kürzer) benutzt, dann unterliegt die Benutzung

der Objektdatei keinen Beschränkungen, ohne Rücksicht

darauf, ob es rechtlich gesehen ein abgeleitetes Werk ist.

(Ausführbare Programme, welche diesen Objektcode plus

Teile der Bibliothek enthalten, fallen jedoch weiterhin

unter die Bestimmungen von Paragraf 6).
Ansonsten können Sie, wenn das Werk ein von der

Bibliothek abgeleitetes ist, den Objektcode für das Werk

unter den Bedingungen von Paragraf 6 weitergeben. Alle

ausführbaren Programme, welche dieses Werk enthalten,

fallen ebenfalls unter Paragraf 6, gleichgültig, ob sie direkt

mit der Bibliothek selbst gelinkt sind oder nicht.
6. Als Ausnahme von den Bestimmungen der vorstehenden

fünf Paragrafen dürfen Sie auch ein „Werk, das die

Bibliothek nutzt“, mit der Bibliothek kombinieren

oder linken, um ein Werk zu erzeugen, das Teile der

Bibliothek enthält, und dieses unter Bedingungen ihrer

eigenen Wahl weitergeben, sofern diese Bedingungen

Bearbeitungen für den eigenen Gebrauch des Empfängers

und ein Rückbilden („reverse engineering“) zum

Beheben von Mängeln solcher Bearbeitungen gestatten.

Sie müssen bei jeder Kopie des Werks deutlich erkennbar

angeben, dass die Bibliothek darin genutzt wird und dass die

Bibliothek und ihre Benutzung durch die Lizenz abgedeckt

sind. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz mitgeben. Wenn

das Werk bei seiner Ausführung Copyright-Vermerke anzeigt,

müssen Sie den Copyright-Vermerk für die Bibliothek mit

anzeigen lassen und dem Benutzer einen Hinweis geben, der

ihn zu einer Kopie dieser Lizenz führt. Ferner müssen Sie

eines der nachfolgend genannten fünf Dinge tun:

a) Liefern Sie das Werk zusammen mit dem

vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren

Quelltext der Bibliothek aus, und zwar

einschließlich jeglicher in dem Werk angewandter

Änderungen (wobei dessen Weitergabe gemäß

den Bedingungen der Paragrafen 1 und 2 erfolgen

muss); und wenn das Werk ein ausführbares,

mit der Bibliothek gelinktes Programm ist, dann

liefern Sie es zusammen mit dem vollständigen

maschinenlesbaren „Werk, das die Bibliothek

nutzt“, in Form von Objektcode und/oder

Quelltext, so dass der Benutzer die Bibliothek

verändern und dann erneut linken kann, um ein

verändertes ausführbares Programm zu erzeugen,

das die veränderte Bibliothek enthält. (Es versteht

sich, dass der Benutzer, der die Inhalte von

Definitionsdateien in der veränderten Bibliothek

verändert, nicht notwendigerweise in der Lage sein

wird, die Anwendung neu zu compilieren, um die

veränderten Definitionen zu benutzen.)

b) Benutzen Sie einen geeigneten „shared-library-

Mechanismus“ zum Linken mit der Bibliothek.

Geeignet ist ein solcher Mechanismus, der erstens

während der Laufzeit eine im Computersystem

des Benutzers bereits vorhandene Kopie der

Bibliothek benutzt, anstatt Bibliotheksfunktionen

in das ausführbare Programm zu kopieren, und

der zweitens auch mit einer veränderten Version

der Bibliothek, wenn der Benutzer eine solche

installiert, richtig funktioniert, solange die

veränderte Version schnittstellenkompatibel mit

der Version ist, mit der das Werk erstellt wurde.

c) Liefern Sie das Werk zusammen mit einem

mindestens drei Jahre lang gültigen schriftlichen

Angebot, demselben Benutzer die oben in

Paragraf 6, Absatz (a) genannten Materialien zu

Kosten, welche die reinen Weitergabekosten nicht

übersteigen, zur Verfügung zu stellen.

d) Wenn die Weitergabe des Werks dadurch erfolgt,

dass die Möglichkeit des Abrufens einer Kopie von

einem bestimmten Ort angeboten wird, bieten Sie

gleichwertigen Zugang zum Kopieren der oben

angegebenen Materialien von dem gleichen Ort an.

e) Sie vergewissern sich, dass der Benutzer bereits eine

Kopie dieser Materialien erhalten hat oder dass Sie

diesem Benutzer bereits eine Kopie geschickt haben.

Für ein ausführbares Programm muss die verlangte Form

des „Werks, das die Bibliothek nutzt“, alle Daten und

Hilfsprogramme mit einschließen, die man braucht, um

daraus das ausführbare Programm zu reproduzieren.

Doch gilt eine spezielle Ausnahme: Die weiterzugebenden

Materialien brauchen nicht alles das zu enthalten, was

normalerweise (in Quelltext-Form oder in binärer Form)

mit den Hauptbestandteilen (Compiler, Kern usw.) des

Betriebssystems, auf denen das ausführbare Programm

läuft, weitergegeben wird, es sei denn, das ausführbare

Programm gehört selbst zu diesem Hauptbestandteil.
Es kann vorkommen, dass diese Anforderung im

Widerspruch zu Lizenzbeschränkungen anderer,

proprietärer Bibliotheken steht, die normalerweise nicht

zum Betriebssystem gehören. Ein solcher Widerspruch

bedeutet, dass Sie nicht gleichzeitig jene proprietären

Bibliotheken und die vorliegende Bibliothek zusammen

in einem ausführbaren Programm, das Sie weitergeben,

verwenden dürfen.

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