Sony NAS-SC500PK Benutzerhandbuch

Seite 196

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NAS-SC500PK.DE.4-114-863-31(1)

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DE

4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen,

verändern, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern

es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet

ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung,

Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung

ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter

dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die

von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz

erhalten haben, nicht beendet, solange diese Dritten

die Lizenz voll anerkennen und befolgen.

5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen,

da Sie diese nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt

Ihnen nichts anderes die Erlaubnis, das Programm

oder von ihm abgeleitete Werke zu verändern oder

zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich

verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht annehmen.

Indem Sie das Programm (oder ein darauf basierendes

Werk) verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr

Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen

ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung,

Verbreitung und Veränderung des Programms oder

eines darauf basierenden Werks.

6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem

Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält

der Empfänger automatisch vom ursprünglichen

Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend

den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen,

zu verbreiten und zu verändern. Sie dürfen keine

weiteren Einschränkungen der Durchsetzung

der hierin zugestandenen Rechte des Empfängers

vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die

Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des

Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem

anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt)

Bedingungen (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich

oder anderweitig) auferlegt werden, die den

Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien

diese Umstände Sie nicht von den Bestimmungen

dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist,

das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der

Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen

Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen Sie als

Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten.

Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie

Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen

erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von

Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige

Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz

zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des

Programms zu verzichten.

Sollte sich ein Teil dieses Paragrafen als ungültig oder

unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar

erweisen, so soll dieser Paragraf seinem Sinne nach

angewandt werden; im Übrigen soll dieser Paragraf als

Ganzes gelten.

Zweck dieses Paragrafen ist nicht, Sie dazu zu bringen,

irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche

zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche zu

bestreiten; dieser Paragraf hat einzig den Zweck, die

Integrität des Verbreitungssystems der freien Software

zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen

verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge

zu dem weitreichenden Angebot der durch dieses System

verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente

Anwendung dieses Systems geleistet; es obliegt dem

Autor bzw. Geber, zu entscheiden, ob er die Software

mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein

Lizenznehmer jedoch darf darüber nicht entscheiden.
Dieser Paragraf ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen,

was als Konsequenz aus den übrigen Bestimmungen

dieser Lizenz zu betrachten ist.
8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung

des Programms in bestimmten Staaten entweder

durch Patente oder durch urheberrechtlich

geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann

der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter

diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geografische

Begrenzung der Verbreitung angeben, in der

diese Staaten ausgeschlossen werden, so dass die

Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten

erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem

solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung,

als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.

9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu

Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der

General Public License veröffentlichen. Solche

neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der

gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail

abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen

gerecht zu werden.

Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige

Versionsnummer. Wenn in einem Programm angegeben

wird, dass es dieser Lizenz in einer bestimmten

Versionsnummer oder „jeder späteren Version“ unterliegt,

so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen

der genannten Version zu folgen oder denen jeder

beliebigen späteren Version, die von der Free Software

Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm

keine Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige

Version wählen, die je von der Free Software Foundation

veröffentlicht wurde.
10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms

in anderen freien Programmen zu verwenden,

deren Bedingungen für die Verbreitung anders sind,

schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis

zu bitten. Für Software, die unter dem Copyright der

Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die

Free Software Foundation; wir machen zu diesem

Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung

wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen

den freien Status aller von unserer freien Software

abgeleiteten Werke zu erhalten und zum anderen das

gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von

Software im Allgemeinen zu fördern.

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