Sony NAS-SC500PK Benutzerhandbuch

Seite 203

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NAS-SC500PK.DE.4-114-863-31(1)

03

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Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte

gewähren, die wir Ihnen eingeräumt haben, wenn Sie –

kostenlos oder gegen Bezahlung – Kopien der Bibliothek

verbreiten. Sie müssen sicherstellen, dass auch die

Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können.

Wenn Sie einen anderen Code mit der Bibliothek linken,

müssen Sie den Empfängern die vollständigen Objekt-

Dateien zukommen lassen, so dass sie selbst diesen Code

mit der Bibliothek neu linken können, auch nachdem

sie Veränderungen an der Bibliothek vorgenommen und

sie neu compiliert haben. Und Sie müssen ihnen diese

Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen

die Bibliothek unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2)

wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt,

die Bibliothek zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder

zu verändern. Um jeden, der die Software weitergibt,

zu schützen, wollen wir darüber hinaus vollkommen

klarstellen, dass für diese freie Bibliothek keinerlei Garantie

besteht. Auch sollten, falls die Software von jemand anderem

modifiziert und weitergegeben wird, die Empfänger

wissen, dass sie nicht das Original erhalten haben, damit

irgendwelche von anderen verursachte Probleme nicht den

Ruf des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich stellen Software-Patente für die

Existenz jedes freien Programms eine ständige Bedrohung

dar. Wir möchten sicherstellen, dass keine Firma den

Benutzern eines freien Programms Einschränkungen

auferlegen kann, indem sie von einem Patentinhaber

eine die freie Nutzung einschränkende Lizenz erwirbt.

Deshalb bestehen wir darauf, dass jegliche für eine

Version der Bibliothek erworbene Patentlizenz mit der in

dieser Lizenz (also der LGPL) im einzelnen angegebenen

Nutzungsfreiheit voll vereinbar sein muss.
Die meiste GNU-Software einschließlich einiger Bibliotheken

fällt unter die gewöhnliche Allgemeine Öffentliche GNU-

Lizenz (GNU-GPL). Die vorliegende Lizenz, also die

GNU-LGPL, gilt für gewisse näher bezeichnete Bibliotheken.

Sie unterscheidet sich wesentlich von der gewöhnlichen

Allgemeinen Öffentlichen Lizenz (GNU-GPL). Wir

benutzen diese Lizenz für gewisse Bibliotheken, um das

Linken (d. h. die Verknüpfung von Bibliotheken und

anderen Programmteilen zu einem lauffähigen Programm

– Anmerkung der Übersetzer) von Programmen, die nicht

frei sind, mit diesen Bibliotheken zu gestatten.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek gelinkt wurde, sei

es nun statisch oder dynamisch, so ist die Kombination der

beiden, rechtlich gesehen, ein „kombiniertes Werk“, also eine

abgeleitete Version der Orginal-Bibliothek. Die gewöhnliche

GPL erlaubt ein solches Linken nur dann, wenn die ganze

Kombination die Kriterien für freie Software erfüllt. Die

LGPL erlaubt dagegen weniger strenge Kriterien für das

Linken von irgendeiner anderen Software mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die „Kleine“ Allgemeine

Öffentliche Lizenz („Lesser“ GPL), weil sie weniger („less“)

dazu beiträgt, die Freiheit des Benutzers zu schützen, als

die gewöhnliche Allgemeine Öffentliche Lizenz (GPL).

Sie verschafft auch anderen Entwicklern freier Software

ein „Weniger“ an Vorteil gegenüber konkurrierenden

nichtfreien Programmen. Diese Nachteile sind ein Grund

dafür, dass wir die gewöhnliche GPL für viele Bibliotheken

benutzen. Die „kleine“ Lizenz (LGPL) bietet aber unter

bestimmten besonderen Umständen doch Vorteile.

So kann, wenn auch nur bei seltenen Gelegenheiten, eine

besondere Notwendigkeit bestehen, einen Anreiz zur

möglichst weitgehenden Benutzung einer bestimmten

Bibliothek zu schaffen, so dass diese dann ein De-facto-

Standard wird. Um dies zu erreichen, müssen nichtfreie

Programme die Bibliothek benutzen dürfen. Ein

häufigerer Fall ist der, dass eine freie Bibliothek dasselbe

leistet wie weithin benutzte nichtfreie Bibliotheken. In

diesem Falle bringt es wenig Nutzen, die freie Bibliothek

allein auf freie Software zu beschränken, und dann

benutzen wir eben die LGPL.
In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis zur Benutzung

einer speziellen Bibliothek in nichtfreien Programmen

viel mehr Leuten, eine umfangreiche Sammlung freier

Software zu nutzen. So ermöglicht z. B. die Erlaubnis

zur Benutzung der GNU-C-Bibliothek in nichtfreien

Programmen einer viel größeren Zahl von Leuten, das

ganze GNU-Betriebssystem ebenso wie seine Variante,

das Betriebssystem GNU/Linux, zu benutzen.
Obwohl die LGPL die Freiheit des Benutzers weniger

schützt, stellt sie doch sicher, dass der Benutzer eines

Programms, das mit der Bibliothek gelinkt wurde, die

Freiheit und die erforderlichen Mittel hat, das Programm

unter Benutzung einer abgeänderten Version der

Bibliothek zu betreiben.
Die genauen Bedingungen für das Kopieren, Weitergeben

und Abändern finden Sie im nachstehenden Kapitel.

Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen „Werk,

das auf der Bibliothek basiert“, und „Werk, das die

Bibliothek benutzt“. Ersteres enthält Code, der von der

Bibliothek abgeleitet ist, während letzteres lediglich mit

der Bibliothek kombiniert werden muss, um betriebsfähig

zu sein.

BEDINGUNGEN FÜR DIE

VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND

BEARBEITUNG

0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes

andere Werk, in dem ein entsprechender Vermerk

des Copyright-Inhabers oder eines anderen dazu

Befugten darauf hinweist, dass das Werk unter den

Bestimmungen dieser Lesser General Public License

(im weiteren auch als „diese Lizenz“ bezeichnet)

verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird

hierin einfach als „Sie“ angesprochen.

Eine „Bibliothek“ bedeutet eine Zusammenstellung von

Software-Funktionen und/oder Daten, die so vorbereitet

ist, dass sie sich bequem mit Anwendungsprogrammen

(welche einige dieser Funktionen und Daten benutzen)

zum Bilden von ausführbaren Programmen linken (d. h.

verbinden, kombinieren) lässt.
Der Begriff „Bibliothek“ bezieht sich im Weiteren

immer nur auf solche Software-Bibliotheken und solche

Werke, die unter diesen Bedingungen der Lesser-GPL-

Lizenz verbreitet worden sind. Ein „auf der Bibliothek

basierendes Werk“ bezeichnet die betreffende Bibliothek

selbst sowie jegliche davon abgeleitete Bearbeitung im

urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches die

Bibliothek oder einen Teil davon, sei es unverändert

oder verändert und/oder direkt in eine andere Sprache

übersetzt, enthält. (Im Folgenden wird die Übersetzung

ohne Einschränkung als „Bearbeitung“ eingestuft.)

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