Gewährleistung und haftung – Fronius IG 300 Benutzerhandbuch
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Gewährleistungs-
umfang
Die gesetzliche Gewährleistung gilt nur für den FRONIUS IG und die im Lieferumfang
enthaltenen Optionen (Systemerweiterungen). Die übrigen Komponenten der Photovol-
taikanlage sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Ebenso von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Beschädigungen am FRONIUS
IG, die auf die übrigen Komponenten der Photovoltaik-Anlage zurückzuführen sind.
Gewährleistungsverlängerungen betreffen ausschließlich den FRONIUS IG, nicht jedoch
als Steckkarten eingesetzte Systemerweiterungen.
Während der Gewährleistungszeit garantiert FRONIUS die ordnungsgemäße Funktion
Ihres Wechselrichters. Sollte ein von FRONIUS zu verantwortender Defekt vorliegen,
übernimmt FRONIUS innerhalb der Gewährleistungszeit die kostenlose werksseitige
Instandsetzung. Bei Gerätestillstand kann kein Ertragsentgang für die nicht stattgefunde-
ne Netzeinspeisung geltend gemacht werden.
Bei Gewährleistungsansprüchen wenden Sie sich bitte an Ihren FRONIUS-Händler.
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen durch
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Nicht bestimmungsgemäße Verwendung Ihres Solar-Wechselrichters und des
Zubehörs
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Nicht sachgemäße und normgemäße Montage, insbesondere durch nicht konzessi-
onierte Elektro-Installateure
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Unsachgemäße Bedienung
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Betreiben des FRONIUS IG bei defekten Schutzeinrichtungen
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Eigenmächtige Veränderungen am FRONIUS IG und des Zubehörs
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Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt
Die Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen erfordert die Instandsetzung bei
FRONIUS oder den Vor-Ort-Service von FRONIUS-geschulten Servicepartnern. Der
Rücktransport von Geräten, bzw. Komponenten, hat in der Originalverpackung oder in
einer gleichwertigen Verpackung zu erfolgen.
Diese Leistungen gehen zu Lasten des Händlers oder seines Installateurs, ebenso die
Montage des instandgesetzten Gerätes.
Gewährleistungs-
bestimmungen
und Haftung
Gewährleistung und Haftung