Eingeschränkte gewährleistung, Austauschteil-gewährleistung – Snorkel TL39T Benutzerhandbuch

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EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG

Snorkel gewährleistet, dass jede neu gefertigte und verkaufte Maschine frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Diese

Gewährleistung gilt ein (1) Jahr lang ab dem Tag der Auslieferung an den Kunden oder ab dem Tag, an dem die Maschine zum

ersten Mal in eine Händler-Mietflotte eingestellt wurde; es gilt der jeweils frühere Zeitpunkt. Alle Teile, die nach einer Prüfung durch

die Snorkel Serviceabteilung als defekt erkannt wurden, werden nach alleinigem Ermessen von Snorkel durch den autorisierten

Fachhändler kostenlos repariert oder ausgetauscht.
Snorkel bietet des weiteren die Gewährleistung von weiteren vier (4) Jahren darauf, dass die Baugruppen, insbesondere das

Fahrwerk des Hauptrahmens, der Drehtisch, die Ausleger und die Scherenarme jeder von Snorkel hergestellten neuen Maschine

frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Alle Teile, die nach einer Prüfung durch die Snorkel Serviceabteilung als defekt

erkannt wurden, werden von Snorkel durch den zuständigen Fachhändler kostenlos repariert oder ausgetauscht; hierbei liegen

jedoch die für den Austausch oder die Reparatur anfallenden Arbeitskosten beim Kunden oder Händler.
Die Snorkel Serviceabteilung muss während der geltenden Gewährleistungsperiode innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden

über einen möglichen Gewährleistungsfall informiert werden. Personen, die eine Reparatur oder einen Austausch im Rahmen

der Gewährleistung vornehmen, benötigen vor der Durchführung dieser Arbeiten eine spezielle Genehmigung von der Snorkel

Serviceabteilung.
Kunde und Händler haben keinen Anspruch auf die Leistungen aus dieser Gewährleistung, und Snorkel hat im Rahmen dieser

Gewährleistung keinerlei Verpflichtungen, wenn der "Vorauslieferungs- und Inspektionsbericht" nicht innerhalb von zehn (10)

Tagen nach der Lieferung des Snorkel Produkts an den Kunden bzw. die Händler-Mietflotte korrekt ausgefüllt und an die Snorkel

Serviceabteilung übergeben wurde. Snorkel muss während der Gewährleistungsperiode innerhalb von zehn (10) Tagen schriftlich

benachrichtigt werden, wenn eine Maschine aus der Händler-Mietflotte an einen Kunden verkauft wird.
Auf Anweisung der Snorkel Serviceabteilung müssen alle Komponenten des Snorkel Produkts, die im Rahmen dieses

Gewährleistungsprogramms ausgetauscht oder repariert werden sollen, zur Inspektion frachtfrei an die Snorkel Serviceabteilung

geschickt werden. Alle Gewährleistungs-Austauschteile werden frachtfrei (Standard Ground) von der Snorkel Serviceabteilung

bzw. dem Snorkel Lieferanten an den Händler oder Kunden geschickt.

AUSTAUSCHTEIL-GEWÄHRLEISTUNG

Die von Snorkel hergestellten oder verkauften Service- oder Austauschteile unterliegen nicht der angegebenen eingeschränkten

Gewährleistung über die normale Gewährleistungsperiode der Maschine hinaus, an der das Teil installiert wurde.

DIE FOLGENDE PUNKTE UND KOMPONENTEN WERDEN AUS DIESER

GEWÄHRLEISTUNG AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN, UND SNORKEL ÜBERNIMMT

HIERFÜR KEINE HAFTUNG:

1. Motoren, Reifen und Batterien, die von Lieferanten von Snorkel hergestellt werden; für diese Komponenten gilt die Gewährleistung

des jeweiligen Herstellers. Snorkel gibt jedoch in dem zulässigen Umfang einen entsprechenden Gewährleistungsschutz an

den Kunden bzw. Händler weiter.

2. Alle Snorkel Produkte, die außerhalb des Snorkel Werks ohne schriftliche Genehmigung von Snorkel verändert wurden, wenn

eine solche Veränderung nach dem alleinigen Ermessen der Snorkel Technik- oder Serviceabteilung negative Auswirkungen

auf die Stabilität, Zuverlässigkeit oder die Lebensdauer des Snorkel Produkts oder seiner Komponenten hat.

3. Alle Snorkel Produkte, die einer unsachgemäßen Bedienung oder Unfällen ausgesetzt waren oder nicht angemessen

gewartet wurden. "Unsachgemäße Bedienung" umfasst, ist jedoch nicht begrenzt auf, den Betrieb mit höheren Lasten oder

Geschwindigkeiten als den nach den Werksangaben maximal zulässigen. "Nicht angemessene Wartung" umfasst, ist jedoch

nicht begrenzt auf, die Nichteinhaltung der Empfehlungen in den Snorkel Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen.

Snorkel ist zuständig für die normale Wartung, die Serviceeinstellungen und den Austausch von Komponenten, einschließlich,

aber nicht begrenzt auf Hydraulikflüssigkeit, Filter und Schmiermittel.

4. Normale Abnutzung der Snorkel Komponenten. Die normale Abnutzung der Snorkel Komponenten kann mit der Art der

Anwendung und der Umgebung, in der die Maschine eingesetzt wird, variieren; so ist sie beispielsweise bei Sandstrahl-

Anwendungen höher als in anderen Bereichen.

5. Alle Snorkel Produkte, die in direkten Kontakt mit Chemikalien oder Schleifmaterial kommen.
6. Zufällige oder Folgeschäden, Verlust oder Schäden, die auf den Ausfall von Teilen der Maschine zurückzuführen sind,

einschließlich, aber nicht begrenzt auf Frachtkosten für den Transport der Maschine an die Reparaturstelle, Ausfallzeiten der

Maschine, verlorene Arbeitszeit, entgangene Aufträge, entgangene Mieterträge, entgangene Gewinne oder gestiegene Kosten.

Diese Gewährleistung ersetzt ausdrücklich alle anderen Gewährleistungen, Zusicherungen und Haftungen von Snorkel,

ausdrücklich oder implizit, mit Ausnahme ausdrücklicher schriftlicher Ergänzungen durch den Snorkel President, Vice President-

Engineering, Vice President-Sales oder Vice President-Marketing.

SNORKEL ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG ÜBER DIE ANGABEN IN DIESER EINGESCHRÄNKTEN HAFTUNG HINAUS.

SNORKEL ÜBERNIMMT KEINE IMPLIZITE HAFTUNG HINSICHTLICH DER NUTZBARKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR

EINEN BESTIMMTEN ZWECK; JEDE HAFTUNG FÜR ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER

NICHT BEGRENZT AUF PERSONEN- ODER SACHSCHÄDEN, WIRD AUSGESCHLOSSEN.
Der Kunde muss eventuelle Ansprüche aus der Gewährleistung über seinen autorisierten Fachhändler geltend machen und sich

bezüglich der Gewährleistungsdienste an den Händler wenden, bei dem das Snorkel Produkt gekauft wurde. Falls kein Kontakt

mit dem zuständigen Händler hergestellt werden kann, wenden Sie sich für weitere Informationen an die Snorkel Serviceabteilung.

Gültig ab Juli 1995

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