3 sicherheitsmaßnahmen und gefahrenhinweise – Eppendorf BioPhotometer Benutzerhandbuch

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Vor Gebrauch des BioPhotometers machen Sie sich bitte mit der Bedienungsanleitung vollständig
vertraut. Für das sichere Arbeiten mit dem Gerät müssen die folgenden Punkte unbedingt beachtet
werden:

Technische Sicherheit

– Gerät nicht öffnen.

– Flüssigkeiten dürfen nicht in das Gerät gelangen.

– Vor Wartungsarbeiten oder Sicherungswechsel den Netzstecker ziehen.

Lebensgefährliche elektrische Spannungen im Inneren des Geräts.

– Das Gerät darf nicht in explosionsgefährdeten Räumen betrieben werden.

– Gerät nicht benutzen, wenn es Schäden aufweist,

insbesondere, wenn das Netzkabel beschädigt ist.

– Reparaturen dürfen nur vom Service der Eppendorf AG und autorisierten

Vetragspartnern durchgeführt werden.

– Das Gerät muss an eine Steckdose mit Schutzleiter angeschlossen werden.

– Bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch des Geräts kann die Schutzfunktion

des Geräts beeinträchtigt sein.

Umgang mit biologischem und chemischem Material

– Reagenzien und Verdünnungspuffer können Verätzungen und andere Gesundheits-

schädigungen verursachen.

– Proben (Nukleinsäuren, Proteine, Bakterienkulturen) können infektiös sein oder

andere Gesundheitsschädigungen verursachen.

– Bei der Probenvorbereitung, beim Messvorgang sowie bei der Reinigung oder

Wartung des Geräts die im Labor erlassenen Schutzvorschriften (z. B. Schutz-
kleidung, Handschuhe, Desinfektion) für den Umgang mit Probenmaterial beachten.

– Messlösungen und zur Reinigung und Desinfektion benutzte Materialien

entsprechend den im Labor erlassenen Vorschriften entsorgen.

Weitergabe

– Bei einer eventuellen Weitergabe des Produktes bitten wir Sie, diese

Bedienungsanleitung beizufügen.

Entsorgung

– Im Falle einer Entsorgung des Produktes sind die jeweiligen gesetzlichen

Vorschriften zu beachten.

Information zur Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten in der Europäischen
Gemeinschaft

– Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wird für elektrisch betriebene Geräte die

Entsorgung durch nationale Regelungen, die auf der EU-Richtlinie 2002/96/EC über
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) basieren, vorgegeben.

– Danach dürfen alle nach dem 13.08.2005 gelieferten Geräte im Business-to-

Business-Bereich, in den dieses Produkt eingeordnet ist, nicht mehr mit dem
kommunalen oder Hausmüll entsorgt werden. Um dies zu dokumentieren sind sie
mit folgendem Kennzeichen ausgestattet.

Da die Entsorgungsvorschriften innerhalb der EU von Land zu Land
unterschiedlich sein können, bitten wir Sie im Bedarfsfall Ihren Lieferanten
anzusprechen.

– In Deutschland gilt diese Kennzeichnungspflicht ab dem 23.03.2006. Ab diesem

Termin hat der Hersteller für alle ab dem 13.08.2005 gelieferten Geräte, eine
angemessene Möglichkeit der Rücknahme anzubieten. Für alle vor dem 13.08.2005
gelieferten Geräte ist der Letztverwender für die ordnungsgemäße Entsorgung
zuständig.

3 Sicherheitsmaßnahmen und Gefahrenhinweise

03_Sicher.fm Seite 7 Montag, 20. Februar 2006 10:27 Uhr

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