8 eigenmächtiger umbau und veränderungen, 9 bestimmungsgemäße verwendung, 10 gewährleistung – REMKO GPC 35 Benutzerhandbuch
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n
Die Geräte dürfen in Räumen nur dann
betrieben werden, wenn den Geräten eine für
die Verbrennung ausreichende Luftmenge
zugeführt wird
n
Die Befestigung der Geräte darf nur an den
werkseitig vorgesehenen Punkten erfolgen. Die
Geräte dürfen nur an tragfähigen Konstrukti-
onen oder Wänden befestigt bzw. montiert
werden.
n
Die Geräte und Komponenten dürfen nicht in
Bereichen mit erhöhter Beschädigungsgefahr
betrieben werden. Mindestfreiräume sind ein-
zuhalten.
n
Die Geräte müssen außerhalb von Verkehrs-
zonen, z. B. von Kranen, aufgestellt werden.
Eine Schutzzone von 1 m Abstand ist freizu-
halten
n
Die Geräte dürfen keinem direkten Wasser-
strahl (z.B. Hochdruckreiniger usw.), oder Wit-
terungseinflüssen (wie Regen, Sonne usw.)
ausgesetzt und dürfen nicht in Autowaschst-
raßen eingesetzt werden.
n
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht verändert
oder überbrückt werden.
1.8
Eigenmächtiger Umbau und
Veränderungen
Umbau oder Veränderungen an den Geräten oder
Komponenten sind nicht zulässig und können
Fehlfunktionen verursachen. Sicherheitseinrich-
tungen dürfen nicht verändert oder überbrückt
werden. Originalersatzteile und vom Hersteller
zugelassenes Zubehör dienen der Sicherheit. Die
Verwendung anderer Teile kann die Haftung für
die daraus entstehenden Folgen aufheben.
1.9
Bestimmungsgemäße Verwen-
dung
Die Geräte sind aufgrund ihrer bauartlichen Kon-
zeption und Ausstattung ausschließlich für Heiz-
und Lüftungszwecke im industriellen bzw. gewerb-
lichen (keine Wohnraumbeheizung) Einsatz
konzipiert.
Die Gerätekonzeption erlaubt die Verwendung des
vom Hersteller freigegebenen Gerätezubehör.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benut-
zung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus
resultierende Schäden haftet der Hersteller/Liefe-
rant nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören
auch das Beachten der Bedienungs- und Installati-
onsanweisung und die Einhaltung der Wartungs-
bedingungen.
Die in den technischen Daten angegebenen
Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden.
1.10
Gewährleistung
Voraussetzungen für eventuelle Gewährleistungs-
ansprüche sind, dass der Besteller oder sein
Abnehmer im zeitlichen Zusammenhang mit Ver-
kauf und Inbetriebnahme die dem Gerät beigefügte
„Gewährleistungsurkunde” vollständig ausgefüllt
an die REMKO GmbH & Co. KG zurückgesandt
hat. Die Gewährleistungsbedingungen sind in den
„Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen“
aufgeführt. Darüber hinaus können nur zwischen
den Vertragspartnern Sondervereinbarungen
getroffen werden. Infolge dessen wenden Sie sich
bitte erst an Ihren direkten Vertragspartner.
1.11
Transport und Verpackung
Die Geräte werden in einer stabilen Transportver-
packung geliefert. Überprüfen Sie bitte die Geräte
sofort bei Anlieferung und vermerken eventuelle
Schäden oder fehlende Teile auf dem Lieferschein
und informieren Sie den Spediteur und Ihren Ver-
tragspartner. Für spätere Reklamationen kann
keine Gewährleistung übernommen werden.
WARNUNG!
Plastikfolien und -tüten etc. können für
Kinder zu einem gefährlichen Spielzeug
werden!
Deshalb:
- Verpackungsmaterial nicht achtlos liegen
lassen.
- Verpackungsmaterial darf nicht in Kinder-
hände gelangen!
1.12
Umweltschutz und Recycling
Entsorgung der Verpackung
Alle Produkte werden für den Transport sorgfältig
in umweltfreundlichen Materialien verpackt.
Leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Abfallver-
minderung und Erhaltung von Rohstoffen und ent-
sorgen Sie das Verpackungsmaterial daher nur bei
entsprechenden Sammelstellen.
REMKO GPC
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