8 eigenmächtiger umbau und veränderungen, 9 bestimmungsgemäße verwendung, 10 gewährleistung – REMKO GPC 35 Benutzerhandbuch

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n

Die Geräte dürfen in Räumen nur dann

betrieben werden, wenn den Geräten eine für

die Verbrennung ausreichende Luftmenge

zugeführt wird

n

Die Befestigung der Geräte darf nur an den

werkseitig vorgesehenen Punkten erfolgen. Die

Geräte dürfen nur an tragfähigen Konstrukti-

onen oder Wänden befestigt bzw. montiert

werden.

n

Die Geräte und Komponenten dürfen nicht in

Bereichen mit erhöhter Beschädigungsgefahr

betrieben werden. Mindestfreiräume sind ein-

zuhalten.

n

Die Geräte müssen außerhalb von Verkehrs-

zonen, z. B. von Kranen, aufgestellt werden.

Eine Schutzzone von 1 m Abstand ist freizu-

halten

n

Die Geräte dürfen keinem direkten Wasser-

strahl (z.B. Hochdruckreiniger usw.), oder Wit-

terungseinflüssen (wie Regen, Sonne usw.)

ausgesetzt und dürfen nicht in Autowaschst-

raßen eingesetzt werden.

n

Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht verändert

oder überbrückt werden.

1.8

Eigenmächtiger Umbau und

Veränderungen

Umbau oder Veränderungen an den Geräten oder

Komponenten sind nicht zulässig und können

Fehlfunktionen verursachen. Sicherheitseinrich-

tungen dürfen nicht verändert oder überbrückt

werden. Originalersatzteile und vom Hersteller

zugelassenes Zubehör dienen der Sicherheit. Die

Verwendung anderer Teile kann die Haftung für

die daraus entstehenden Folgen aufheben.

1.9

Bestimmungsgemäße Verwen-

dung

Die Geräte sind aufgrund ihrer bauartlichen Kon-

zeption und Ausstattung ausschließlich für Heiz-

und Lüftungszwecke im industriellen bzw. gewerb-

lichen (keine Wohnraumbeheizung) Einsatz

konzipiert.

Die Gerätekonzeption erlaubt die Verwendung des

vom Hersteller freigegebenen Gerätezubehör.

Eine andere oder darüber hinausgehende Benut-

zung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus

resultierende Schäden haftet der Hersteller/Liefe-

rant nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender.

Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören

auch das Beachten der Bedienungs- und Installati-

onsanweisung und die Einhaltung der Wartungs-

bedingungen.

Die in den technischen Daten angegebenen

Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden.

1.10

Gewährleistung

Voraussetzungen für eventuelle Gewährleistungs-

ansprüche sind, dass der Besteller oder sein

Abnehmer im zeitlichen Zusammenhang mit Ver-

kauf und Inbetriebnahme die dem Gerät beigefügte

„Gewährleistungsurkunde” vollständig ausgefüllt

an die REMKO GmbH & Co. KG zurückgesandt

hat. Die Gewährleistungsbedingungen sind in den

„Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen“

aufgeführt. Darüber hinaus können nur zwischen

den Vertragspartnern Sondervereinbarungen

getroffen werden. Infolge dessen wenden Sie sich

bitte erst an Ihren direkten Vertragspartner.

1.11

Transport und Verpackung

Die Geräte werden in einer stabilen Transportver-

packung geliefert. Überprüfen Sie bitte die Geräte

sofort bei Anlieferung und vermerken eventuelle

Schäden oder fehlende Teile auf dem Lieferschein

und informieren Sie den Spediteur und Ihren Ver-

tragspartner. Für spätere Reklamationen kann

keine Gewährleistung übernommen werden.

WARNUNG!

Plastikfolien und -tüten etc. können für

Kinder zu einem gefährlichen Spielzeug

werden!
Deshalb:

- Verpackungsmaterial nicht achtlos liegen

lassen.

- Verpackungsmaterial darf nicht in Kinder-

hände gelangen!

1.12

Umweltschutz und Recycling

Entsorgung der Verpackung

Alle Produkte werden für den Transport sorgfältig

in umweltfreundlichen Materialien verpackt.

Leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Abfallver-

minderung und Erhaltung von Rohstoffen und ent-

sorgen Sie das Verpackungsmaterial daher nur bei

entsprechenden Sammelstellen.

REMKO GPC

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