Beschrankte garantie, Beschränkte garantie – HP 49g-Grafenberechner Benutzerhandbuch
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Beschränkte Garantie
Grafiktaschenrechner hp 49g+, Garantiezeitraum: 12 Monate
1. HP garantiert Ihnen, dem Endbenutzer, dass HP Hardware, Zubehör und
Verbrauchsmaterialien frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
Diese Garantie beginnt mit dem Kaufdatum und gilt für den oben
angegebenen Zeitraum. Wenn HP innerhalb des Garantiezeitraums
über einen derartigen Mangel informiert wird, übernimmt HP nach
eigenem Ermessen entweder die Reparatur des nachweislich
fehlerhaften Produkts oder tauscht dieses aus. Als Austauschprodukte
können neue oder im Hinblick auf die Leistung neuwertige Produkte
eingesetzt werden.
2. Bei ordnungsgemäßer Installation und Verwendung der HP Software
übernimmt HP ab dem Kaufdatum und für den oben angegebenen
Zeitraum die Garantie, dass keine Material- oder Verarbeitungsfehler
bestehen, die dazu führen, dass die Programmierungsanweisungen nicht
ausgeführt werden können. Wenn HP innerhalb des Garantiezeitraums
über einen derartigen Mangel informiert wird, ersetzt HP die fehlerhafte
Software, die die Programmierungsanweisungen nicht ausführt.
3. HP übernimmt keine Garantie für einen störungs- oder fehlerfreien Betrieb
von HP Produkten. Sollte HP innerhalb eines angemessenen Zeitraums
nicht in der Lage sein, ein Produkt gemäß den Garantiebestimmungen zu
reparieren oder auszutauschen, sind Sie bei sofortiger Rücksendung des
Produkts berechtigt, den Kaufpreis zurückzuverlangen.
4. HP Produkte können aus recyceltem Material hergestellte Teile enthalten,
deren Leistung Teilen aus neuem Material entspricht oder die
unbeabsichtigt verwendet wurden.
5. Die Garantie gilt nicht für Mängel, die auf Folgendes zurückzuführen sind:
(a) unsachgemäße oder ungeeignete Wartung oder Kalibrierung; (b)
Verwendung
von
Software,
Schnittstellen,
Teilen
oder
Verbrauchsmaterialien, die nicht von HP zur Verfügung gestellt wurden;
(c) unbefugte Änderung oder falsche Verwendung; (d) Betrieb außerhalb
des Rahmens der für das Produkt veröffentlichen technischen Daten für
den Betrieb; oder (e) unsachgemäße Vorbereitung oder Wartung des
Standorts.
6. SOWEIT GEMÄSS ÖRTLICHEM RECHT ZULÄSSIG, STELLEN DIE OBEN