Beschrankte garantie, Beschränkte garantie – HP 49g-Grafenberechner Benutzerhandbuch

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Beschränkte Garantie

Grafiktaschenrechner hp 49g+, Garantiezeitraum: 12 Monate

1. HP garantiert Ihnen, dem Endbenutzer, dass HP Hardware, Zubehör und

Verbrauchsmaterialien frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.

Diese Garantie beginnt mit dem Kaufdatum und gilt für den oben

angegebenen Zeitraum. Wenn HP innerhalb des Garantiezeitraums

über einen derartigen Mangel informiert wird, übernimmt HP nach

eigenem Ermessen entweder die Reparatur des nachweislich

fehlerhaften Produkts oder tauscht dieses aus. Als Austauschprodukte

können neue oder im Hinblick auf die Leistung neuwertige Produkte

eingesetzt werden.

2. Bei ordnungsgemäßer Installation und Verwendung der HP Software

übernimmt HP ab dem Kaufdatum und für den oben angegebenen

Zeitraum die Garantie, dass keine Material- oder Verarbeitungsfehler

bestehen, die dazu führen, dass die Programmierungsanweisungen nicht

ausgeführt werden können. Wenn HP innerhalb des Garantiezeitraums

über einen derartigen Mangel informiert wird, ersetzt HP die fehlerhafte

Software, die die Programmierungsanweisungen nicht ausführt.

3. HP übernimmt keine Garantie für einen störungs- oder fehlerfreien Betrieb

von HP Produkten. Sollte HP innerhalb eines angemessenen Zeitraums

nicht in der Lage sein, ein Produkt gemäß den Garantiebestimmungen zu

reparieren oder auszutauschen, sind Sie bei sofortiger Rücksendung des

Produkts berechtigt, den Kaufpreis zurückzuverlangen.

4. HP Produkte können aus recyceltem Material hergestellte Teile enthalten,

deren Leistung Teilen aus neuem Material entspricht oder die

unbeabsichtigt verwendet wurden.

5. Die Garantie gilt nicht für Mängel, die auf Folgendes zurückzuführen sind:

(a) unsachgemäße oder ungeeignete Wartung oder Kalibrierung; (b)

Verwendung

von

Software,

Schnittstellen,

Teilen

oder

Verbrauchsmaterialien, die nicht von HP zur Verfügung gestellt wurden;

(c) unbefugte Änderung oder falsche Verwendung; (d) Betrieb außerhalb

des Rahmens der für das Produkt veröffentlichen technischen Daten für

den Betrieb; oder (e) unsachgemäße Vorbereitung oder Wartung des

Standorts.

6. SOWEIT GEMÄSS ÖRTLICHEM RECHT ZULÄSSIG, STELLEN DIE OBEN

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