Metrohm 757 VA Computrace Benutzerhandbuch
Seite 192

Softwarelizenzvereinbarung
757 VA Computrace – Software
182
Metrohm und ihre Vertriebsgesellschaft haften insbesondere
weder für Drittschäden oder Folgeschäden, Datenverluste,
entgangenen Gewinn, Betriebsunterbruch etc.
6. Diese Vereinbarung gilt bis sie beendet wird. Sie können die-
se Vereinbarung beenden, indem Sie die Software sowie jede
Kopie davon vernichten. Die Vereinbarung wird ausserdem
beendet, wenn Sie gegen eine ihrer Bestimmungen verstos-
sen. Auch in diesem Fall müssen Sie die Software sowie jede
Kopie vernichten, wobei Metrohm zudem das Recht hat, dies
von Ihnen ausdrücklich zu verlangen.
7. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen
der Schriftform. Das Schrifterfordernis gilt auch für eine Ände-
rung dieser Bestimmung. Sollten Teile dieser Vereinbarung
nichtig oder rechtsunwirksam sein oder werden, gilt der Rest
der Vereinbarung weiter. Die Vereinbarung ist dann so auszu-
legen und anzuwenden, dass der mit dem unwirksamen Teil
angestrebte Zweck dennoch so weit als möglich erreicht wird.
8. Gerichtsstand: Für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten aus
dieser Vereinbarung sind die Gerichte am Sitz der Metrohm
AG zuständig. Metrohm kann auch den Gerichtsstand am
Sitz des Beklagten beanspruchen.