REMKO HotHybrid HBW 150 Benutzerhandbuch
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Die Absperrventile der Kältemittelleitungen
dürfen erst unmittelbar vor der Inbetriebnahme
geöffnet werden. Die Außenteile sind bis zu
einer Entfernung von 30 Metern zum Innenteil
mit Kältemittel vorgefüllt. Überschreitet die ein-
fache Länge der Kältemittelleitung 30 Meter, ist
Kältemittel hinzuzufügen.
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Alle elektrischen Anschlüsse müssen nach den
gültigen DIN- und VDE-Bestimmungen durch-
geführt werden.
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Die elektrischen Leitungen sind stets fachge-
recht in den Elektroklemmen zu befestigen. Es
könnte sonst zu Bränden kommen.
GEFAHR!
Sämtliche elektrische Installationen sind von
Fachunternehmen auszuführen!
GEFAHR!
Der Anschluss der Kältemittelleitungen und der
Umgang mit Kältemittel darf nur durch autori-
siertes Fachpersonal erfolgen (Sachkundeka-
tegorie I).
HINWEIS!
Geräte- oder Anlagenschaden durch fehlenden
Wasserdurchfluss!
Temperaturanstieg im Gusskörper durch zu
geringe Wärmeabgabe ans Wasser.
Deshalb:
- Wir empfehlen dringend die Installation eines
Heizungswasser-Filters bzw. eines Schlamm-
abscheiders in den Rücklauf der Heizungsan-
lage!
- In Verbindung mit einer Fußbodenheizung
muss bauseits ein Schlammabscheider einge-
setzt werden!
HINWEIS!
Bei Heizungsanlagen mit großem Wasserinhalt
und bei Fußbodenheizungen ist ein 3-Wege-
Mischer erforderlich!
HINWEIS!
Geräte- und / oder Anlagenschaden durch feh-
lenden Anlagendruck!
Der Anlagendruck ist zu gering. Erhöhter Ver-
schleiß an Wärmetauscher und Pumpe.
Deshalb:
- Das Druckausgleichsgefäß nicht zu klein aus-
legen.
- Ein ausreichender Vordruck ist zu wählen.
Ein Druckausgleichsgefäß mit zu niedrigem
oder zu hohem Vordruck ist wirkungslos.
- Vor der Installation ist zu prüfen, ob der Vor-
druck ausreichend ist.
HINWEIS!
Offene Kältemittelleitungen müssen gegen den
Eintritt von Feuchtigkeit und Schmutz durch
geeignete Kappen, bzw. Klebebänder abge-
schottet werden. Kältemittelleitungen dürfen
nie geknickt oder eingedrückt werden! Kälte-
mittelleitungen dürfen nur mit geeigneten Rohr-
abschneidern abgelängt werden (keine Bügel-
säge oder dergleichen verwenden)!
HINWEIS!
Umweltschaden durch Grundwassergefähr-
dende Stoffe! Grundwassergefährdende Stoffe
- wie Fette, Öle, Kühlmittel, lösungsmittelhal-
tige Reinigungsflüssigkeiten u. Ä. - können den
Boden belasten oder in die Kanalisation
gelangen.
Deshalb:
- Diese Stoffe müssen in geeigneten Behältern
aufgefangen, aufbewahrt, transportiert und ent-
sorgt werden.
Insbesondere sind die Vorschriften des Heizungs-
und Sanitärgewerbes (DVGW, DIN usw.) sowie der
Elektrotechnik (Potentialausgleich, EVU-
Anschlussbedingungen, DIN, VDE usw.) zu
beachten.
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