8 abgas- / zuluftanschluss, Abgas- / zuluftanschluss, Schriften zu installieren (s. hierzu – REMKO HotHybrid HBW 150 Benutzerhandbuch

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Abgas- / Zuluftan-

schluss

Allgemeines

Die Abgase des Brennwertgerätes müssen vom

Gerät bis zum Abgasaustritt über ein druckdichtes

und feuchteunempfindliches Abgassystem, das

zugelassen ist, ins Freie abgeführt werden.

REMKO bietet entsprechende Abgassysteme an.

Abgasleitungen sind vom Errichter feuerungstech-

nisch zu bemessen bzw. zu dimensionieren sowie

entsprechend der Zulassung und der bauaufsichtli-

chen Regeln einzubauen. Für die feuerungstechni-

sche Bemessung gilt die DIN 4705 “Feuerungs-

technische Berechnung von

Schornsteinabmessungen; Begriffe, ausführliches

Berechnungsverfahren” (Ausgabe: 1993-10). Bei

den bauaufsichtlichen Regelungen sind insbeson-

dere die jeweils geltende Landesbauordnung und

die Landes-Feuerungsverordnung zu beachten.

Abgassysteme müssen für die Überprüfung und

ggf. erforderliche Reinigung Prüf- bzw. Reini-

gungsöffnungen enthalten. Wir empfehlen deshalb,

den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister

bereits im Planungsstadium der Abgasanlage hin-

zuzuziehen. Dieser kennt zudem die zu beach-

tenden bauaufsichtlichen Vorschriften.

Die Verbrennungsluft kann dem Brennwertgerät

raumluftabhängig aus dem Aufstellungsraum oder

raumluftunabhängig über Verbrennungsluftlei-

tungen zugeführt werden, die um die Abgaslei-

tungen konzentrisch angebracht sind (Zuluft-

Abgas-Rohrsysteme). Bei der Verlegung bzw.

Führung von Abgasleitungen wird unterschieden

in:

n

Führung der Abgasleitungen innerhalb von

Schächten.

n

Führung der Abgasleitungen ohne Verlegung

in Schächten.

n

Abgasleitungen sind im Sinne der Feuerungs-

verordnungen der Bundesländer, wenn sie

innerhalb von Gebäuden Geschosse überbrü-

cken, in Schächten zu verlegen. Die erforder-

liche Qualität der Schächte ist den Feuerungs-

verordnungen zu entnehmen.

n

Abgasleitungen müssen nicht in Schächten

verlegt werden, innerhalb des Aufstellraumes

der Feuerstätten, wenn beispielsweise die

Decke des Aufstellraumes der Feuerstätte das

Dach bildet oder auch außerhalb von

Gebäuden.

Der waagerechte Teil der Abgasleitung ist gas-

und kondensatdicht an das Brennwertgerät anzu-

schließen. Dabei muss vom senkrechten Teil der

Abgasleitung bis zum BrennwertGerät ein Gefälle

von mind. 3° vorhanden sein, damit in der Abgas-

leitung anfallendes Kondensat über den Konden-

satanschluss des im Gerät befindlichen Abgas-

sammelrohres abgeführt wird.

HINWEIS!

Die entsprechenden Vorschriften und Richtli-

nien des Bestimmungslandes sind zu

beachten!

Auszug aus der Muster-Bauordnung

Der nachstehende Auszug aus der Muster-Bauord-

nung ist stellvertretend für die Landesbauord-

nungen.

Feuerstätten und Abgasanlagen, wie Schorn-

steine, Abgasleitungen und Verbindungsstücke

(Feuerungsanlagen), Anlagen zur Abführung von

Verbrennungsgasen ortsfester Verbrennungsmo-

toren sowie Behälter und Rohrleitungen für brenn-

bare Gase und Flüssigkeiten müssen betriebs- und

brandsicher sein und dürfen auch sonst nicht zu

Gefahren und unzumutbaren Belästigungen führen

können. Die Weiterleitung von Schall in fremde

Räume muss ausreichend gedämmt sein.

Abgasanlagen müssen leicht und sicher zu rei-

nigen sein.

Die Abgase der Feuerstätten sind durch Abgasan-

lagen über das Dach abzuleiten.

Abgasanlagen sind in solcher Zahl und Lage und

so herzustellen, dass die Feuerstätten des

Gebäudes ordnungsgemäß angeschlossen

werden können. Ausnahmen von Satz 1 können

gestattet werden, wenn Gefahren oder unzumut-

bare Belästigungen nicht entstehen.

Die Abgase von Feuerstätten mit abgeschlos-

senem Verbrennungsraum, denen die Verbren-

nungsluft durch dichte Leitungen aus dem Freien

zuströmt (raumluftunabhängige Feuerstätte) dürfen

abweichend von den Bestimmungen des vorhe-

rigen Absatzes durch die Außenwand ins Freie

geleitet werden, wenn

1.

eine Ableitung der Abgase über Dach nicht

oder nur mit unverhältnismäßig hohem Auf-

wand möglich ist und

2.

die Nennwärmeleistung der Feuerstätte 11

kW zur Beheizung und 28 kW zur Warmwas-

serbereitung nicht überschreitet

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