8 abgas- / zuluftanschluss, Abgas- / zuluftanschluss, Schriften zu installieren (s. hierzu – REMKO HotHybrid HBW 150 Benutzerhandbuch
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Abgas- / Zuluftan-
schluss
Allgemeines
Die Abgase des Brennwertgerätes müssen vom
Gerät bis zum Abgasaustritt über ein druckdichtes
und feuchteunempfindliches Abgassystem, das
zugelassen ist, ins Freie abgeführt werden.
REMKO bietet entsprechende Abgassysteme an.
Abgasleitungen sind vom Errichter feuerungstech-
nisch zu bemessen bzw. zu dimensionieren sowie
entsprechend der Zulassung und der bauaufsichtli-
chen Regeln einzubauen. Für die feuerungstechni-
sche Bemessung gilt die DIN 4705 “Feuerungs-
technische Berechnung von
Schornsteinabmessungen; Begriffe, ausführliches
Berechnungsverfahren” (Ausgabe: 1993-10). Bei
den bauaufsichtlichen Regelungen sind insbeson-
dere die jeweils geltende Landesbauordnung und
die Landes-Feuerungsverordnung zu beachten.
Abgassysteme müssen für die Überprüfung und
ggf. erforderliche Reinigung Prüf- bzw. Reini-
gungsöffnungen enthalten. Wir empfehlen deshalb,
den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister
bereits im Planungsstadium der Abgasanlage hin-
zuzuziehen. Dieser kennt zudem die zu beach-
tenden bauaufsichtlichen Vorschriften.
Die Verbrennungsluft kann dem Brennwertgerät
raumluftabhängig aus dem Aufstellungsraum oder
raumluftunabhängig über Verbrennungsluftlei-
tungen zugeführt werden, die um die Abgaslei-
tungen konzentrisch angebracht sind (Zuluft-
Abgas-Rohrsysteme). Bei der Verlegung bzw.
Führung von Abgasleitungen wird unterschieden
in:
n
Führung der Abgasleitungen innerhalb von
Schächten.
n
Führung der Abgasleitungen ohne Verlegung
in Schächten.
n
Abgasleitungen sind im Sinne der Feuerungs-
verordnungen der Bundesländer, wenn sie
innerhalb von Gebäuden Geschosse überbrü-
cken, in Schächten zu verlegen. Die erforder-
liche Qualität der Schächte ist den Feuerungs-
verordnungen zu entnehmen.
n
Abgasleitungen müssen nicht in Schächten
verlegt werden, innerhalb des Aufstellraumes
der Feuerstätten, wenn beispielsweise die
Decke des Aufstellraumes der Feuerstätte das
Dach bildet oder auch außerhalb von
Gebäuden.
Der waagerechte Teil der Abgasleitung ist gas-
und kondensatdicht an das Brennwertgerät anzu-
schließen. Dabei muss vom senkrechten Teil der
Abgasleitung bis zum BrennwertGerät ein Gefälle
von mind. 3° vorhanden sein, damit in der Abgas-
leitung anfallendes Kondensat über den Konden-
satanschluss des im Gerät befindlichen Abgas-
sammelrohres abgeführt wird.
HINWEIS!
Die entsprechenden Vorschriften und Richtli-
nien des Bestimmungslandes sind zu
beachten!
Auszug aus der Muster-Bauordnung
Der nachstehende Auszug aus der Muster-Bauord-
nung ist stellvertretend für die Landesbauord-
nungen.
Feuerstätten und Abgasanlagen, wie Schorn-
steine, Abgasleitungen und Verbindungsstücke
(Feuerungsanlagen), Anlagen zur Abführung von
Verbrennungsgasen ortsfester Verbrennungsmo-
toren sowie Behälter und Rohrleitungen für brenn-
bare Gase und Flüssigkeiten müssen betriebs- und
brandsicher sein und dürfen auch sonst nicht zu
Gefahren und unzumutbaren Belästigungen führen
können. Die Weiterleitung von Schall in fremde
Räume muss ausreichend gedämmt sein.
Abgasanlagen müssen leicht und sicher zu rei-
nigen sein.
Die Abgase der Feuerstätten sind durch Abgasan-
lagen über das Dach abzuleiten.
Abgasanlagen sind in solcher Zahl und Lage und
so herzustellen, dass die Feuerstätten des
Gebäudes ordnungsgemäß angeschlossen
werden können. Ausnahmen von Satz 1 können
gestattet werden, wenn Gefahren oder unzumut-
bare Belästigungen nicht entstehen.
Die Abgase von Feuerstätten mit abgeschlos-
senem Verbrennungsraum, denen die Verbren-
nungsluft durch dichte Leitungen aus dem Freien
zuströmt (raumluftunabhängige Feuerstätte) dürfen
abweichend von den Bestimmungen des vorhe-
rigen Absatzes durch die Außenwand ins Freie
geleitet werden, wenn
1.
eine Ableitung der Abgase über Dach nicht
oder nur mit unverhältnismäßig hohem Auf-
wand möglich ist und
2.
die Nennwärmeleistung der Feuerstätte 11
kW zur Beheizung und 28 kW zur Warmwas-
serbereitung nicht überschreitet
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