REMKO HotHybrid HBW 150 Benutzerhandbuch
Seite 67

Entsorgung und Nachfüllung des Neutralisati-
onsgranulat
VORSICHT!
Verletzungsgefahr durch unsachgemäße
Handhabung!
Kondensat führt zu Haut- bzw. Augenrei-
zungen.
Deshalb:
- Kondensat darf nicht in Kinderhände
gelangen.
- Geeignete Schutzhandschuhe (Gummihand-
schuhe) und Schutzbrille tragen.
- Sollte trotzdem Kondensat auf die Haut oder
in die Augen gelangen, sofort mit klarem, fließ-
endem Wasser ab- und ausspülen. Bei Augen-
verletzungen anschließend unverzüglich einen
Arzt aufsuchen.
Das verbrauchte Neutralisationsgranulat ent-
hält keine giftigen oder gesundheitsschädli-
chen Stoffe.
Weiterhin sind die jeweiligen ortsbezogenen,
behördlichen Vorschriften (z.B. WVU, EVU,
VDE, DIN, DVGW, ÖVGW, SVGW) zu
beachten. Außerdem gelten die Richtlinien der
Arbeits- und Merkblätter Nr. A 115 und M 251.
Dichtheit und Sauberkeit des Kondensatschlau-
ches überprüfen.
HINWEIS!
Bei jeder Wartung ist der Einlaufbogen und die
Kammer 1 der Neutralisationsbox zu prüfen
und sorgfältig zu reinigen. Rückstände und
Verschmutzungen führen zur Verstopfung des
Siphons. Nachfließendes Kondensat kann
nicht mehr durch die Neutralisationsbox in die
Kanalisation abgeleitet werden und staut sich
zurück in die Abgasleitung. Dies führt zur Stö-
rabschaltung des Brenners.
Das verbrauchte Granulat löst sich im Wasser auf
und wird über die Kanalisation abgeleitet.
HINWEIS!
- Eine Überprüfung der Neutralisationsbox
muss ¼-jährlich vom Anlagenbetreiber oder
Wartungsdienst durchgeführt werden.
- Ist kein Granulat zur Neutralisation des Kon-
densats vorhanden, muss es nachgefüllt
- Der Gesetzgeber schreibt eine Neutralisation
des Kondensats aus Öl-Brennwertanlagen vor
Einleitung in die Kanalisation vor.
Entsorgung und Nachfüllung des Neutralisati-
onsgranulat
Das Neutralisationsgranulat wird im Betrieb ver-
braucht. Falls eine Entsorgung notwendig ist, kann
diese über den Hausmüll erfolgen, d. h. es kann
auf Deponien der Klassen I und II entsorgt werden.
Schlüssel nach Europäischem Abfallkatalog
(EAKV) vom 17.01.01.
Grundsätzlich sind die einschlägigen und gesetzli-
chen Vorschriften zu beachten, die für die ab- oder
adsorptiv an das Granulat gebundenen Stoffe
(Verschmutzungen) gelten.
Den Deckel öffnen und das Neutralisationsgranulat
in Kammer 2 und 3 (s. Abb. 68) gleichmäßig nach-
füllen. Bei regelmäßiger Nachfüllung ist das Neut-
ralisationsergebnis umso gleichmäßiger
Abb. 68: Granulat gleichmäßig in die Kammern 2
und 3 füllen.
67