Softwarelizenzvereinbarung – Metrohm 797 VA Computrace Benutzerhandbuch
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Softwarelizenzvereinbarung
797 VA Computrace – Software
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Softwarelizenzvereinbarung
Die Nutzung dieser Software unterliegt der nachfolgend aufgeführ-
ten Lizenzvereinbarung zwischen Ihnen und Metrohm AG. Diese Li-
zenzvereinbarung haben Sie bereits mit der Offerte erhalten und
zur Kenntnis genommen und mit Erteilung Ihres Auftrags an die
Metrohm AG oder an eine ihrer Vertriebsgesellschaften bzw. mit
der Auftragsbestätigung durch Metrohm oder eine ihrer Vertriebs-
gesellschaften akzeptiert. Spätestens mit der Benutzung der Soft-
ware zeigen Sie an, dass Sie die Lizenzvereinbarung kennen und
mit deren Bestimmungen einverstanden sind.
1.
Metrohm gewährt Ihnen das nicht übertragbare und nicht
ausschliessliche Recht, die Software in Verbindung mit Me-
trohm-Analysengeräten einzusetzen.
2.
Die Urheberrechte an der Software verbleiben bei Metrohm
oder einem Lizenzgeber von Metrohm. Hinweise auf vertrauli-
che Behandlung, Eigentumsvermerke oder Urheberrechtsver-
merke dürfen von Ihnen weder verändert noch entfernt wer-
den. Sie dürfen die Software weder verkaufen, noch vermieten
oder an Dritte sonst wie weitergeben, es sei denn für den
Gebrauch mit Analysengeräten der Metrohm-Gruppe und falls
der Dritte die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung aus-
drücklich akzeptiert. Nicht gestattet ist sodann das Verändern
und das Kopieren der Software als Ganzes und in Teilen. Zuläs-
sig ist nur die Erstellung einer Kopie zu Back-up-Zwecken.
3.
Die Lizenzgebühr für die beschriebene Nutzung ist im Kauf-
preis des Analysengeräts inbegriffen oder wird bei separater
Abgabe der Software mit dieser in Rechnung gestellt. Sollten
Sie den Kaufpreis oder die Lizenzgebühr aus irgendeinem
Grunde bei Fälligkeit nicht vollumfänglich bezahlen, erlischt das
Nutzungsrecht an der Software und Metrohm kann deren
Rückgabe oder deren Löschung in Ihrem System verlangen.
4.
Metrohm bietet Ihnen Gewähr dafür, dass sich die Software
beim ordnungsgemässen Betrieb zum angebotenen Einsatz mit
Analysengeräten der Metrohm-Gruppe eignet und dass die
Software ordnungsgemäss auf dem Datenträger gespeichert
ist. Trifft dies nicht zu, können Sie von Metrohm und/ oder ih-
rer Vertriebsgesellschaft verlangen, dass Ihnen gegen Rückga-
be der beanstandeten eine neue einwandfreie Software zur
Verfügung gestellt wird. Diese Gewährleistung richtet sich aus-
schliesslich an den Erstbetreiber der Software.