3 reset-schalter, 12 kontrollzuverlässigkeit, Abschnitt 1.11.3 auf seite 8 – Banner EZ-SCREEN Safety Light Curtain Systems Benutzerhandbuch
Seite 18: Sicherheitsinformation ez-screen, Mm/30-mm-systeme, Achtung

Sicherheitsinformation
EZ-SCREEN
®-
14-mm/30-mm-Systeme
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114542 Rev. F 01.09
BEDIENUNGSHANDBUCH - EUROPÄISCHE AUSGABE
1.11.3 Reset-Schalter
☛
Der Reset-Schalter muss an einer Position montiert werden,
die die Anforderungen des oben stehenden Warnhinweises
erfüllt.
System-Resets werden über einen externen Reset-Schalter durch-
geführt. Dieser Schalter muss außerhalb des überwachten Bereichs
und vom überwachten Bereich aus unzugänglich angebracht sein.
Von der Schalterposition aus muss der gesamte überwachte Bereich
uneingeschränkt zu übersehen sein. Wenn irgendwelche Gefahren-
bereiche von der Schalterposition aus nicht sichtbar sind, müssen
zusätzliche Schutzvorrichtungen angebracht werden. Der Schalter
muss gegen zufällige oder unbeabsichtigte Betätigung geschützt
werden (zum Beispiel durch einen Schutzring oder -abdeckung).
Ist eine Kontrolle des Reset-Schalters durch die Bedienungsperson
erforderlich ist, kann ein Schlüsselschalter verwendet werden, wobei
eine
Autorisierte Person entsprechend Seite 7
den Schlüssel im Besitz behält. Ein
Schlüsselschalter sorgt auch für eine gewisse persönliche Kontrolle,
weil der Schlüssel aus dem Schalter abgezogen werden kann. Da-
durch wird ein Reset verhindert, solange sich der Schlüssel im Besitz
einer bestimmten Person befindet. Man darf sich aber nicht einzig
und allein darauf verlassen, dass hierdurch ein sicherer Schutz ge-
gen ungewollte oder unbefugte Resets gewährleistet ist. Ein schlüs-
selbetätigter Reset-Schalter verleiht der Bedienungsperson eine
gewisse Kontrolle, weil der Schlüssel abgezogen und in den über-
wachten Bereich mitgenommen werden kann. Dies gewährleistet je-
doch keinen Schutz gegen unbefugte oder unbeabsichtigte Resets
mit Hilfe von Ersatzschlüsseln im Besitz Dritter oder gegen unbe-
merkten Eintritt anderer Personen in den überwachten Bereich.
☛
Durch Zurücksetzen einer Schutzeinrichtung darf keine ge-
fährliche Maschinenbewegung initiiert werden.
Außerdem muss im Sinne sicherer Arbeitsabläufe vor jedem Reset
der Schutzeinrichtung ein Anfahrvorgang durchgeführt werden, und
die Person, die den Reset durchführt, muss sicherstellen, dass sich
im gesamten Gefahrenbereich keine Personen aufhalten. Wenn von
der Position des Reset-Schalters aus irgendwelche Bereiche nicht
überwacht werden können, müssen zusätzliche Schutzeinrichtungen
verwendet werden – mindestens optische und akustische Warnsi-
gnale beim Anfahren der Maschine.
1.12 KONTROLLZUVERLÄSSIGKEIT
Für die Redundanz müssen die Schaltungskomponenten des
EZ-SCREEN-14-mm/30-mm-Systems entsprechend gesichert wer-
den, damit bei Ausfall einer einzelnen Komponente, von der ein er-
forderlicher Maschinenstopp abhängt, ein redundantes Gegenstück
dieser Komponente vorhanden ist, das dieselbe Funktion erfüllt. Das
EZ-SCREEN-14-mm/30-mm-System enthält redundante Mikropro-
zessoren.
Die Redundanz muss beibehalten werden, solange das
EZ-SCREEN-14-mm/30-mm-System läuft. Da ein redundantes Sy-
stem nach Ausfall einer Komponente nicht mehr redundant ist, über-
wacht sich das System kontinuierlich selbst. Wenn durch oder
innerhalb des Selbstüberwachungssystems der Ausfall einer Kom-
ponente erkannt wird, wird ein Stoppsignal an die überwachte Ma-
schine geschickt, woraufhin das EZ-SCREEN-14-mm/
30-mm-System in einen Sperrzustand übergeht.
Die Aufhebung eines solchen Sperrzustands erfordert:
• Austausch der fehlerhaften Komponente (um die Redundanz wie-
derherzustellen)
• Durchführung eines Resets (siehe
)
Auf dem Diagnose-Display werden mögliche Ursachen eines Sperr-
zustands angezeigt (siehe
Abschnitt 6.2.1.1 auf Seite 61
ACHTUNG!
RESET-SCHALTER-POSITION
R
ESET
-S
CHALTER
MÜSSEN
:
A
U
ß
ERHALB
DES
G
EFAHRENBEREICHS
AN
EINER
P
OSITION
ANGEBRACHT
SEIN
,
VON
DER
AUS
DIE
B
EDIENPERSON
VOLLSTÄNDIGE
S
ICHT
ÜBER
DEN
GESAMTEN
ÜBERWACHTEN
B
EREICH
HAT
;
VOM
ÜBERWACHTEN
B
EREICH
AUS
UNERREICHBAR
SEIN
;
GEGEN
UNBEFUGTE
UND
UNGEWOLLTE
B
EDIENUNG
GESCHÜTZT
SEIN
. W
ENN
IRGENDWELCHE
B
EREICHE
VOM
R
ESET
-S
CHALTER
AUS
NICHT
SICHTBAR
SIND
,
MÜSSEN
ZUSÄTZLICHE
S
CHUTZVORRICHTUNGEN
ENTSPRECHEND
ISO/DIS 13855
ODER
GEMÄ
ß
ANDEREN
RELEVANTEN
N
ORMEN
ANGEBRACHT
WERDEN
. A
NDERN
-
FALLS
KANN
ES
ZU
SCHWEREN
ODER
TÖDLICHEN
V
ERLETZUNGEN
KOMMEN
.
!