Ez-screen, Achtung – Banner EZ-SCREEN Safety Light Curtain Systems Benutzerhandbuch
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EZ-SCREEN
™
-Einstrahl- & Mehrstrahl-Systeme
Sicherheitsinformationen
BEDIENUNGSHANDBUCH - EUROPÄISCHE AUSGABE
113129 Rev. A 27.03.03
13
ACHTUNG!
MONTIEREN SIE DAS SYSTEM NUR BEI GEEIGNETEN ANWENDUNGEN
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DIE
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DIE
EZ-S
CREEN
-P
UNKT
- & G
ITTERSYSTEME
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CREEN
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UNKT
- & G
ITTERSYSTEME
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Liste auf Seite 13
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UNKT
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ONTAKT
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Die EZ-Screen-Punkt- & Gittersysteme dürfen nur zum Schutz
von Maschinen eingesetzt werden, die sofort nach Ausgabe ei-
nes Stoppsignals gestoppt werden können. Sie können für
kupplungsbetätigte Maschinen mit Teilumdrehung verwendet
werden, die an jedem Punkt ihres Hubs stoppen können. Unter
keinen Umständen dürfen die EZ-Screen-Punkt- & Gittersyste-
me zum Schutz von kupplungsbetätigten Maschinen mit
Vollumdrehung eingesetzt werden. EZ-Screen-Punkt- & Gitter-
systeme dürfen NICHT als Auslösevorrichtungen zur Initiierung
von Maschinenbewegungen (PSDI-Anwendungen, siehe
Auto-
matische Maschinenbetätigung (PSDI) auf Seite 81
) an mecha-
nischen Pressen verwendet werden.
Die EZ-Screen-Punkt- & Gittersysteme werden gewöhnlich zur
Zugangs- oder Bereichssicherung zusammen mit den folgen-
den Arten von Maschinen eingesetzt:
• Bestückungsautomaten
• Fertigungszellen
• Automatische Fertigungsanlagen
• Roboterarbeitszellen
Die EZ-Screen-Punkt- & Gittersysteme dürfen nicht bei den fol-
genden Anwendungen eingesetzt werden:
EINSTRAHL-SYSTEME
• Zur Erfassung von Fingern/Händen in der Bedienort-Überwa-
chung
• Zum Schutz von Maschinen, deren Bewegung nicht sofort
nach einem Stoppsignal unterbrochen werden kann, z. B.
Vollhubmaschinen
• Zum Schutz von Maschinen ohne ausreichende oder kon-
stante Reaktionszeit (siehe
MPSE auf Seite 82
) und Stopp-
vermögen
• Zum Schutz von Maschinen, die Material oder Teile durch
den von den Strahlen des EZ-Screen-Punkt-Systems
geschützten Bereich hindurch auswerfen oder
• In Umgebungen, die die Wirksamkeit eines optischen Sen-
sorsystems ungünstig beeinflussen. So können zum Beispiel
korrodierende Chemikalien oder Flüssigkeiten sowie extreme
und unkontrollierte Rauch- oder Staubentwicklung die Wirk-
samkeit des Sicherheits-Lichtgitters herabsetzen.
MEHRSTRAHL-SYSTEME
• Zur Erfassung von Fingern/Händen in der Bedienort-Überwa-
chung; der Strahlabstand ist größer als der zur Erfassung
von Fingern/Händen zulässige Abstand in solchen Anwen-
dungen
• Für nicht-vertikale Bereichsüberwachungen
• Zum Schutz von Maschinen, deren Bewegung nicht sofort
nach einem Stoppsignal unterbrochen werden kann, z. B.
Vollhubmaschinen
• Zum Schutz von Maschinen ohne ausreichende oder kon-
stante Reaktionszeit und Stoppvermögen
• Zum Schutz von Maschinen, die Material oder Teile durch
den vom EZ-Screen-Gittersystem geschützten Bereich aus-
werfen oder
• In Umgebungen, die die Wirksamkeit eines optischen Sen-
sorsystems ungünstig beeinflussen. So können zum Beispiel
korrodierende Chemikalien oder Flüssigkeiten sowie extreme
und unkontrollierte Rauch- oder Staubentwicklung die Wirk-
samkeit des Sicherheits-Lichtgitters herabsetzen.
Bestimmte Verfahren bei Installation, Wartung und Bedienung
der EZ-Screen-Punkt- & Gittersysteme müssen entweder von
autorisierten Personen oder von qualifizierten Personen durch-
geführt werden.
Eine autorisierte Person wird vom Arbeitgeber als entspre-
chend ausgebildete und qualifizierte Person zur Durchführung
der spezifischen Kontrollaufgaben an den EZ-Screen-Punkt- &
Gittersystemen schriftlich ernannt. Eine autorisierte Person
kann als Bedienungsperson für eine Maschine ernannt werden.
Die autorisierte Person ist berechtigt:
• Manuelle Resets auszuführen und den Reset-Schlüssel auf-
zubewahren und
• Die tägliche Überprüfungsroutine durchzuführen (siehe
Abschnitt 6.1 auf Seite 55
).
Eine qualifizierte Person hat durch Absolvierung einer Berufs-
ausbildung oder durch Nachweis entsprechender Kenntnisse
und Erfahrungen erfolgreich ihre Fähigkeiten zu Problemlösun-
gen bei der Installation der EZ-Screen-Punkt- & Gittersysteme
und ihrem Anschluss an die überwachte Maschine unter Beweis
gestellt. Neben den Befugnissen einer autorisierten Person hat
die qualifizierte Person noch folgende Befugnisse:
• Die EZ-Screen-Punkt- & Gittersysteme zu installieren
• Alle Überprüfungsroutinen für die EZ-Screen-Punkt- & Git-
tersysteme durchzuführen (siehe
Abschnitt 6.1 auf Seite 55
)
• Zugang zu den internen Lichtgitter-Konfigurationseinstellun-
gen zu haben und daran Änderungen vorzunehmen und den
Banner-Schraubenschlüssel im Besitz zu haben, mit dem
sich die Konfigurationsport-Schraubabdeckung öffnen lässt
und
• Das System nach einem Sperrzustand zurückzusetzen (siehe
Sperrzustand auf Seite 83
).
1.12 BEDINGUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER ANLAGE
!
1.13 SICHERHEITSPROTOKOLL