HP Onboard Administrator Benutzerhandbuch
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Legen Sie für ein leeres Gehäuse keinen Wert für „Static Power Limit“ (Statische Strombegrenzung)
oder „Enclosure Dynamic Power Capping“ (Dynamische Stromobergrenze des Gehäuses) fest.
Modus
Insight Display-Name
Beschreibung
Enclosure Dynamic Power Cap
(Dynamische Stromobergrenze des
Gehäuses)
Keine
Eine optionale Funktion, mit der Sie
eine Stromobergrenze für eine Gruppe
von Servern in einem Gehäuse
festlegen können. Wenn die Server
ausgeführt werden, ändert sich der
Strombedarf für jeden Server. Für jeden
Server wird die Stromobergrenze
automatisch angepasst, um den Server
mit genug Strom zu versorgen, damit er
seine Arbeitsauslastungsanforderungen
erfüllen kann, während er gleichzeitig
die dynamische Stromobergrenze des
Gehäuses einhält. Es ist eine
redundante Onboard Administrator-
Platine erforderlich, um die Funktion
„Dynamic Power Cap“ (Dynamische
Stromobergrenze) einzurichten.
Die Funktion wird mit drei
Konfigurationsparametern aktiviert:
●
Dynamic Power Cap (Dynamische
Stromobergrenze): Die
durchschnittliche Stromversorgung
überschreitet die dynamische
Stromobergrenze insgesamt nicht.
●
Derated Circuit Capacity
(Herabgesetzte Schaltkreis-
Kapazität): Die durchschnittliche
Stromleistung auf einem einzelnen
Schaltkreis überschreitet nicht die
herabgesetzte
Schaltkreiskapazität.
●
Rated Circuit Capacity
(Nennkapazität des Schaltkreises):
Die Stromspitzenleistung auf
einem einzelnen Schaltkreis
überschreitet nicht die
Nennkapazität des Schaltkreises.
Wenn diese Parameter konfiguriert
werden, muss der Wert für
„Derated Circuit Capacity“
(Herabgesetzte
Schaltkreiskapazität) mindestens
so groß sein wie der Wert für
„Dynamic Power Cap“
(Dynamische Stromobergrenze)
und nicht größer als der Wert für
„Rated Circuit Capacity“
(Nennkapazität des Schaltkreises).
Mit der dynamischen
Stromobergrenze wird der
Stromverbrauch des Gehäuses
infolge einer Kühlungsauflage
eingeschränkt, die einen
niedrigeren Wert als die
herabgesetzte
DEWW
Bildschirm „Power Management“ (Stromversorgungsverwaltung) 83