Metrohm 840 PC Control 5.0 / Touch Control Benutzerhandbuch
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Bedienung
PC Control / Touch Control
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schrieben wurde (Geprüft/Freigegeben von und Geprüft/Freige-
geben am).
3.16.10 Bestimmung automatisch speichern und PC/LIMS-Report
senden
Sie können in der Methode festlegen, dass die Bestimmungsdaten
am Ende des Bestimmungsablaufs automatisch gespeichert werden
sollen und/oder als PC/LIMS-Report gespeichert, bzw. gesendet wer-
den sollen.
Öffnen Sie unter Parameter/Ablauf den Dialog Optionen Metho-
de/Automatisch speichern und aktivieren Sie das Kontrollkäst-
chen Bestimmung automatisch speichern.
Wählen Sie unter Speicher den Speicherort, in dem die Bestim-
mungen abgelegt werden sollen. Bestimmungen können nur auf
Karte 1, Karte 2 oder einem freigegebenen Dateispeicher (benö-
tigt 847 USB Lab Link, siehe Kap. 3.10.11) gespeichert sein. Geben
Sie die Gruppe ein, in der die Bestimmungen abgelegt werden sol-
len.
Wenn Sie die Standardeinstellung für den Dateinamen beibehalten,
setzt er sich aus den ersten 16 Zeichen, die Sie für Identifikation 1
eingegeben haben, und der Bestimmungszeit (Datum und Uhrzeit)
zusammen: Identifikation 1-JJJJMMTT-hhmmss. Sie können für die ers-
ten 16 Zeichen des Dateinamens auch Identifikation 2 bzw. den
Methodennamen wählen oder einen anderen Text eingeben. Datum und
Uhrzeit werden angehängt, damit der Dateiname immer eindeutig ist.
Wenn das Kontrollkästchen Schreibschutz aktiviert ist, sind die ge-
speicherten Bestimmungsdateien automatisch schreibgeschützt und
somit vor versehentlichen Änderungen oder Änderungen durch Unbe-
rechtigte geschützt. Diese Funktion ist standardmässig eingeschaltet,
so dass die Originaldaten immer erhalten bleiben.
Wenn das Kontrollkästchen PC/LIMS-Report senden aktiviert ist, wird
am Ende des Bestimmungsablaufs automatisch ein ASCII-Report mit
allen wichtigen Daten zu einer Bestimmung gesendet bzw. als Textdatei
gespeichert. Die Einstellungen für das Senden bzw. Speichern des
PC/LIMS-Reportes werden im Gerätemanager unter Gerät editie-
ren/PC/LIMS-Report vorgenommen (siehe Kap. 3.10.12). Der Datei-